KINDERÄRZTE.SCHWEIZ 2/2023

02/ 2023

1: Papies J, Emanuel J, Heinemann N, Kulić Ž, Schroeder S, Tenner B, Lehner MD, Seifert G and Müller MA (2021) Antiviral and Immunomodulatory Effects of Pelargonium sidoides DC. Root Extract EPs® 7630 in SARS-CoV-2-Infected Human Lung Cells. Front. Pharmacol. 12:757666. doi: 10.3389/fphar.2021.757666. 2: Theisen et al. EPs® 7630, an extract from Pelargonium sidoides roots, exerts anti-influenza virus activity in vitro and in vivo. Antiviral Research 2012, 94(2): 147–156. 3: Conrad A et al. Extract of Pelargonium sidoides (EPs® 7630) inhibits the interactions of group A-streptococci and host epithelia in vitro. Phytomedicine 14 (2007); Suppl. VI: 52-59. 4: Neugebauer P et al. A new approach to pharmacological effects on ciliary beat frequency in cell cultures – exemplary measurements under Pelargonium sidoides extract (EPs® 7630). Phytomedicine 12 (2005); 46-51. 5: Kamin W, Funk P, Seifert G, Zimmermann A, Lehmacher W. EPs® 7630 is effective and safe in children under 6 years with acute respiratory tract infections: clinical studies revisited. Curr Med Res Opin. 2017 [Epub ahead of print] 6: Berezhnoi V.V., Heger M., Lehmacher M., Seifert G. Clinical Efficacy and Safety of Liquid Pelargonium sidoides Preparation (EPs® 7630) in Children with Acute NonStreptococcal Tonsillopharyngitis. J Compred Ped. 2016 November; 7(4);e42158 7: Fachinformation Kaloba® www.swissmedicinfo.ch. Alle Referenzen können bei Schwabe Pharma angefordert werden. Kaloba® – der Spezialextrakt aus Pelargonium sidoides (EPs® 7630) – zur effizienten Behandlung einer akuten Bronchitis.5,6 Bei akuter Bronchitis • Verstärkt die Virenabwehr 1,2 • Hemmt die Bakterienvermehrung 3 • Sekretomotorisch 4 Extrakt Pelargonium sidoides EPs® 7630 Für alle Krankenkassen zugelassen (SL) Gekürzte Fachinformation Kaloba® Lösung und Kaloba® Sirup: Z: Pelargonium sidoides-Wurzel-Flüssigextrakt, 1 g (= 0,975 ml) Flüssigkeit enthält 800 mg Flüssigextrakt aus Pelargoniumsidoides-Wurzeln (1:8–10). Auszugsmittel Ethanol 11% (m/m). Sirup: 5 ml Sirup enthält 14,3 mg Trockenextrakt von Pelargonium sidoides I: Lösung: Akute Bronchitis. Sirup: Symptomatische Behandlung einer akuten Bronchitis. D: Erwachsene und Jugendliche über 12 Jahre 3 mal täglich 30 Tropfen; Kinder von 6–12 Jahren 3 mal täglich 20 Tropfen; Kleinkinder von 2–5 Jahren 3 mal täglich 10 Tropfen. Sirup: Erwachsene und Kinder über 12 Jahren 3-mal täglich 7,5 ml; Kinder im Alter 6–12 Jahren 3-mal täglich 5 ml. KI: Bei Überempfindlichkeit gegenüber einem der Bestandteile des Arzneimittels. Bei schweren Lebererkrankungen. IA: Bisher nicht bekannt. Eine verstärkte Wirkung gerinnungshemmender Medikamente wie Phenprocoumon und Warfarin bei gleichzeitiger Einnahme von Kaloba® ist nicht auszuschliessen. S/S: Keine Daten vorliegend. UEW: Gelegentlich gastrointestinale Beschwerden, selten leichtes Zahnfleisch- oder Nasenbluten. In seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen vom Soforttyp, derartige Reaktionen können schon bei der ersten Einnahme des Medikamentes eintreten. In sehr seltenen Fällen können schwere Überempfindlichkeitsreaktionen mit Gesichtsschwellung, Dyspnoe und Blutdruckabfall auftreten. P: Lösung 20 ml, 50 ml. Sirup 120 ml. VK: D, kassenzuässig. ZI: Schwabe Pharma AG, Küssnacht am Rigi. Weitere Informationen siehe www.swissmedicinfo.ch. 01/2022 Neu jetzt auch als Sirup mit Dosierpipette7! Für Kinder* und Erwachsene *unter 2 Jahren nach ärztlicher Abklärung7 In der Druckausgabe befindet sich auf dieser Seite ein Hinweis für medizinische Fachpersonen.

02 / 2023 INHALT / IMPRESSUM KINDERÄRZTE. SCHWEIZ 3 © Kinderärzte Schweiz ■ HABEN SIE ANREGUNGEN, KRITIK ODER LOB? Dann schicken Sie uns eine E-Mail an: info@kis.ch Wir freuen uns. EDITORIAL 5 Augen auf! VERBANDSZIELE 6 A lle Jahre wieder – praxispädiatrisches Ländertreffen in Bozen PINNWAND 8 L esenswertes aus dem KIS Vorstand, unseren Arbeitsgruppen und dem Rest der Welt BERUFSPOLITIK 11 mfe RECHTLICHES 12 Elterliche Arbeitsabsenzen aufgrund der Betreuung des kranken Kindes FRÜHLINGSTAGUNG 14 KIS Online-Frühlingstagung vom 16. März 2023 15 Ärzte und MPA Referat 1: Krippe und Krankheit 16 2: Gastroenteritis 17 Ärztinnen und Ärzte Referat 1: Infektiologie 19 2: Dermatologie MPA SEITEN 20 Erfahrungsbericht MPA-Workshop «HNO-Update» 21 Erfahrungsbericht MPA Teil «Gastroenterologie in der Praxis» FORTBILDUNG: THEMENHEFTTEIL 22 Sehen lernen 26 Kurze Übersicht zur Kurzsichtigkeit: Myopie-Update 29 Kongenitale Tränenwegsstenose mit chronischem Infekt 31 Akute Konjunktivitis: Mit roten Augen in die Krippe? 33 Fragen zu Augenuntersuchungen in der Praxis für Kinder und Jugendliche 36 «Here’s looking at you kid»: Was wir schon immer einen Augenarzt fragen wollten 38 Integration to go 39 EinDollarBrille – Hoffnung für 150 Millionen Menschen NACHHALTIGKEIT IN DER PÄDIATRIE 41 VORSorge: Auch kleine Veränderungen lohnen sich! JAHRESTAGUNG 45 Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: «Wir schaffen das schon!» KURSE/WORKSHOPS/FORTBILDUNGEN 46 Kurse KIS 47 Veranstaltungskalender 47 Die gute Fortbildung ERFAHRUNGSBERICHT 48 Fortbildung «Wichtige nephrologische Themen in der Praxis» 49 Take-home-Messages der Fortbildung «Gastroenterologie in der Praxis» 50 Refresher-Kurs in pädiatrisch-medizinischer Hypnose DAS GUTE KINDERBUCH FÜR DIE PRAXIS 51 Roccos Reise 52 100 Kinder Drucksache myclimate.org/01-23-404517 IMPRESSUM REDAKTIONSTEAM: Dr. med. Matthias Furter, Winterthur; Dr. med. Stefanie Gissler Wyss, Neuendorf; Dr. med. Raffael Guggenheim, Zürich; Dr. med. Irmela Heinrichs, Uster (Leitung); Dr. med. Cyril Lüdin, Muttenz; Dr. med. Nadia Sauter Oes, Winterthur; Dr. med. Martin Schmidt, Rheinfelden; Dr. med. Jürg C. Streuli, Uznach; Dr. med. Kerstin Walter, Bern; Dr. Daniel Brandl, PhD, Geschäftsführer, Dietikon HERAUSGEBER: Kinderärzte Schweiz, Löwenstrasse 17, 8953 Dietikon ABO: 4 Ausgaben/Jahr: Fr. 48.– inkl. Porto (für Mitglieder inklusive) Spezialpreis für MPAs, Mütter- und Väterberatungsstellen sowie Nonprofit-Organisationen im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit: Fr. 32.– inkl. Porto BILDER / ILLUSTRATIONEN: Leandro Matteo Furter, Kinderärzte Schweiz, Irmela Heinrichs, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e.V., Association Française de Pédiatrie Ambulatoire (AFPA), Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ), F.I.M.P. Federazione Italiana Medici Pediatri Kinderärzte Südtirols, Verein der Ungarischen Kinderhausärzte, Daniela Karall, KindEssenz, Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten KMSK, Retina Suisse, Schweizerische Interessengruppe für Integrative Pädiatrie SIGIP, Schweizerischen Ärztezeitung, Newcastle University, Quellenpraxis Uster, Christoffel-Blindenmission, Stiftung Theodora, ARTE, transcript Verlag, mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz, Greta, Pia und Christian de Garis, Teilnehmende Online Frühlingstagung 2023, Jody Stähelin, Jeannette Good, Nadia Blunschi, «Krippe und Krankheit», PD Dr. med. Michelle Seiler, Elina, Agnes Schwieger-Briel (UniversitätsKinderspital Zürich), Cassandra Bacher, Alexiane, Butterworth & Company/Elsevier Verlag, Corina Klaeger, Jorina, Stefanie Gissler Wyss, Anna Bittel, Warner Bros., Ronja, Zentrum für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigung ZKSK, Verein Eindollarbrille Schweiz, Tim, Mylan, Kerstin Walter, Antje Hugi, George Marx, Mercedes Ogal, Paramon Verlag, Charlie, Gabriel-Verlag KORRESPONDENZ: Kinderärzte Schweiz Löwenstrasse 17, 8953 Dietikon Telefon 044 520 27 17 info@kis.ch, www.kis.ch INSERATE: Dr. med. Cyril Lüdin, cyril@luedin.eu GRAFIK, SATZ UND DRUCK: Vogt-Schild Druck AG, CH-4552 Derendingen Auflage: 1150 Expl. Nächste Ausgabe: 03/2023 Redaktionsschluss: 22. Mai 2023 ISSN 2296-2549 (Print) ISSN 2673-4656 (Online) GENDERGERECHTE SPRACHE: Wir achten in unseren Artikeln auf gendergerechte Sprache. Das heisst, wir beziehen Frauen und Männer gleichermassen in unsere Texte ein, denn Frauen fühlen sich mit der männlichen Form nicht automatisch mitgemeint. Präferenziell wird eine genderneutrale Sprache verwendet. Wenn dies nicht möglich ist, wird zwischen männlicher und weiblicher Form alterniert, jedoch ohne Wertungen/Diskriminierungen (wie z. B. «Professoren und Studentinnen»), bzw. solche Wertungen sollen sich abwechseln. In Ausnahmefällen ist die schwerfällige Beidnennung männlich/weiblich möglich; diese versuchen wir jedoch zu vermeiden.

sanofi-aventis (schweiz) ag, Route de Montfleury 3, 1214 Vernier Tel.: +41 (0)58 440 21 00, Fax: +41 (0)58 440 35 20, www.sanofi.ch Diphtherie, Tetanus, Pertussis (azellulär, aus Komponenten), Hepatitis-B (rDNA), Poliomyelitis (inaktiviert) und Haemophilus-Typ B (konjugiert) Adsorbat-Impfstoff Optimierter hexavalenter Impfstoff* • Zur Grundimmunisierung und Auffrischimpfung bei Säuglingen und Kleinkindern (2+1 oder 3+1 Schema)1 • Ohne Rekonstitution in einer Fertigspritze mit Luer-Lock-System1 • Stabil bei einer Temperatur bis 25°C für 228 Stunden1 Der 6-fach-Kombinationsimpfstoff zur Prävention von Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Hepatitis B, Poliomyelitis und durch Haemophilus influenzae Typ b (Hib) verursachte invasive Erkrankungen, mit 12 Antigenen in einer Dosis1 Bakterien und Viren in der Grafik zur Illustration dargestellt 1. Fachinformation Vaxelis®. Siehe unter www.swissmedicinfo.ch 2. Lee AW et al. DTaP5-IPV-Hib-HepB, a hexavalent vaccine for infants and toddlers. Expert Rev Vaccines. 2017 Feb;16(2):85-92 *Vaxelis® erfordert keine Rekonstitution und induziert eine frühe Hib Immunantwort2 Fachpersonen können die Referenzen beim Unternehmen anfordern. Gekürzte Fachinformation Vaxelis®: Z: Diphtherie-Toxoid, Tetanus-Toxoid, Bordetella-pertussis-Antigene (Pertussis-Toxoid (PT), Filamentöses Hämagglutinin (FHA), Pertactin (PRN), Fimbrien Typen 2 und 3 (FIM)), Hepatitis- B-Oberflächenantigen, inaktivierte Polioviren (Typ 1 (Mahoney), Typ 2 (MEF-1), Typ 3 (Saukett)), Haemophilus-influenzae-Typ-b-Polysaccharid, (Polyribosylribitolphosphat (PRP), konjugiert an Meningokokken-Protein) I: Grundimmunisierung und Auffrischimpfung bei Säuglingen und Kleinkindern ab einem Alter von 6 Wochen bis 4 Jahre (vor dem 5. Geburtstag) gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Hepatitis B, Poliomyelitis und durch Haemophilus influenzae Typ b (Hib) verursachte invasive Krankheiten. D: Grundimmunisierung: regulär 3 Impfdosen im Abstand von mindestens 1 Monat zwischen den Dosen oder auch 2 Impfdosen im Abstand von mindestens 2 Monaten. Auffrischimpfung: Nach einer Grundimmunisierungsserie mit Vaxelis sollte eine Auffrischimpfung entsprechend den offiziellen Empfehlungen verabreicht werden. KI: Auftreten einer anaphylaktischen Reaktion nach vorheriger Verabreichung von Vaxelis oder eines Impfstoffs, der die gleichen Komponenten oder Bestandteile enthielt; Überempfindlichkeit gegen einen der Bestandteile des Impfstoffes; Enzephalopathie. VM: Nicht intravasal, intradermal oder subkutan verabreichen. IA: In klinischen Studien wurde Vaxelis gleichzeitig mit verschiedenen gebräuchlichen pädiatrischen Impfstoffen verabreicht. Vorzugsweise sollte eine zeitlich getrennte Verabreichung von Vaxelis und Prevenar 13 durchgeführt werden. UW: verringerter Appetit, Schläfrigkeit, Erbrechen, Schreien, Reizbarkeit, Erythem an der Injektionsstelle, Schmerz und Schwellungen an der Injektionsstelle, Fieber. P: 0,5 ml Suspension in einer Fertigspritze zu 1x1 und 10x1. Stand der Information: Januar 2023. Verkaufskategorie AK: B. Zulassungsinhaberin: Future Health Pharma GmbH, 8620 Wetzikon. Auslieferung: sanofi-aventis (schweiz) ag, 1214 Vernier/GE. Ausführliche Informationen siehe Arzneimittel-Fachinformation unter www.swissmedicinfo.ch. SACH.VXL.22.10.0127-v.1.1-03/2023 In der Druckausgabe befindet sich auf dieser Seite ein Hinweis für medizinische Fachpersonen.

02 / 2023 EDITORIAL KINDERÄRZTE. SCHWEIZ 5 DR. MED. IRMELA HEINRICHS CO-EDITORIN, LEITERIN REDAKTIONSKOMMISSION, USTER Korrespondenzadresse: iheinrichs@hin.ch DR. MED. STEFANIE GISSLER WYSS CO-EDITORIN, MITGLIED REDAKTIONSKOMMISSION, NEUENDORF Korrespondenzadresse: s.gissler@hin.ch Augen auf! Liebe Leserinnen und Leser «Man darf nicht verlernen, die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen.» Henri Matisse Hat Matisse besonders uns Kinderärztinnen damit gemeint? Und bedeutet das umso mehr, dass wir gut auf die Augen unserer Kinder achtgeben sollen? Für diese Ausgabe der «News» waren viele engagierte und pädiatrisch erfahrene Augenärztinnen und Augenärzte am Werk, um praxisrelevantes und theoretisches Wissen zu präsentieren. Wusstet ihr, dass weltweit 13 von 100 Kindern kurzsichtig sind? Und dass – entgegen der landläufigen Meinung – viel Handygucken weder zu viereckigen noch zu kurzsichtigen Augen führt? Wusstet ihr auch, dass sechsmonatige Kinder eine Sehschärfe von 0,6 erreichen? Und wusstet ihr, warum die Augen blau scheinen, oder dass Ophthalmologinnen empfehlen, alle Kinder bis zum dritten Lebensjahr zum Augenarzt zu schicken? Immer wieder stossen wir auf das Dilemma von strengen Empfehlungen vis-àvis der Realität unseres Praxisalltags. Wenn wir unsere Patientinnen gut screenen und gut triagieren, dann müssen wir wohl nicht jedes Kind zum Augenarzt schicken, aber wir müssen die Verantwortung für die Augen unserer Kinder ernst nehmen, denn das zeitliche Fenster für die erfolgreiche Behandlung kann kurz sein. Gebt doch die Tipps der Orthoptistin an eure MPAs weiter und bastelt euch aus dickem Papier oder Holz ein grosses E. Und mit roten Augen in die Krippe? Auch das hatten wir uns so einfach vorgestellt: Den Augenarzt fragen, keine antibiotischen Augentropfen mehr geben und alle Kinder mit Konjunktivitis in die Krippe schicken. Aber so einfach ist die Medizin nicht und unsere tägliche Arbeit als Praxispädiaterinnen ist eben doch komplexer, als wir manchmal denken. Das macht es ja so spannend. Kinder mit epidemischer Konjunktivitis sollen zu Hause bleiben, wir müssen also den Müttern und Vätern Betreuungsurlaub gewähren. Elterliche Arbeitsabsenzen: So heisst es korrekt. Damit startet unsere neue Rubrik «Rechtliches» von lic. iur. Caroline Brugger Schmidt. Sie ist Juristin und einigen von euch aus unseren Fortbildungen und Jahrestagungen bekannt. Wir konnten Caroline Brugger für die «News» gewinnen als Autorin von zweimal jährlich erscheinenden juristischen Inputs für unseren Praxisalltag. Wer genau hinsieht, erkennt in dieser Ausgabe der KIS-News und in den Rundmails auch ein neues Farbkonzept – ein weiterer Schritt der Umsetzung unseres Kommunikationskonzepts. Unsere drei KIS-Farben stehen für Information/Politik, Bildung und Vernetzung/Tagungen. Natürlich gibt es auch in diesem Heft wieder viele spannende Berichte aus unserem Kurswesen, von der OnlineFrühlingstagung, von mfe, vom 6-Ländertreffen der Praxispädiaterverbände, klimafreundliche Ideen für den Praxisalltag und Buchvorschläge fürs Wartezimmer. Also: Augen auf und viel Spass beim Lesen. Und nicht vergessen: Nach 20 Minuten Lesen eine 20-sekundige Pause einlegen und in die Ferne gucken. Für die Redaktionskommission Irmela Heinrichs, Stefanie Gissler Wyss Die Themen der folgenden Hefte sind: News 03/2023: Autismus News 04/2023: Jahrestagung News 01/2024: Suchtverhalten News 02/2024: Hämatologie Fotos: Irmela Heinrichs

VERBANDSZIELE 02 / 2023 KINDERÄRZTE. SCHWEIZ 6 DR. MED. MARC SIDLER PRÄSIDENT KINDERÄRZTE SCHWEIZ, BINNINGEN Korrespondenzadresse: marc.sidler@hin.ch Alle Jahre wieder – praxispädiatrisches Ländertreffen in Bozen Deutschland – Frankreich – Italien – Österreich – Schweiz – Ungarn So gut wie eine Tradition: Das kann man mit Fug und Recht feststellen. Bereits zum fünften Mal fand das praxispädiatrische Ländertreffen statt. Gastgeberin war in diesem Jahr Yvonne Leitner für die Südtiroler Kinderärztegesellschaft. Im Jahr 2017 trafen sich der Berufsverband der Deutschen Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf Einladung und Initiative von Kinderärzte Schweiz unter dem damaligen Präsidium (Heidi Zinggeler Fuhrer und Jan Cahlik) erstmals für einen Austausch zu praxisrelevanten Themen in Zürich. Über die folgenden Jahre hat die Gruppe mit Vertreterinnen aus Österreich, Frankreich und zuletzt Italien (Südtirol) ihren Kreis erweitert. Die ursprüngliche Idee eines gegenseitigen niederschwelligen Austausches zwischen Kinder- und Jungendärzten aus der Praxis über die Landesgrenzen hinaus, hat über die Jahre hinweg Bestand gehalten. Die gemeinsame Sprache – auch die Verbände der nicht-deutschsprechenden Länder delegieren Vertreterinnen, welche sich in der deutschen Sprache zu Hause fühlen, – sowie die ähnliche Gesundheitsversorgung führen stets zu angeregten und offenen Diskussionen, sowohl fachlich als auch berufspolitisch. In keiner Weise steht das Ländertreffen als Konkurrenzveranstaltung zu den offiziellen europäischen Kinderärztegesellschaften (EAP, ECPCP). So liegen dem Treffen weder ein offizieller Verband oder fixe Strukturen zugrunde. Dass mit Christine Magendie die aktuelle Vizepräsidentin der European Confederation of Primary Care Paediatricians (ECPCP) als Teilnehmende aus Frankreich präsent war, gab uns aber die Möglichkeit, direkt Informationen und Neuigkeiten von der gesamteuropäischen Ebene mitzubekommen. Seit der ersten Zusammenkunft in Zürich haben bis auf die zweijährige pandemiebedingte Pause jährlich Treffen stattgefunden. Nach München (2018, Gastgeber Thomas Fischbach), Wien (2019, Gastgeber: Wilhelm Sedlak) und Avignon (2022, Gastgeber: Andreas Werner) haben wir uns vom 21. bis 23. April 2023 in Bozen getroffen. Bozen, die Hauptstadt des Südtirols mit ihrem charmanten italienischen Flair, eingebettet in hohen Bergen, präsentierte sich frühlingshaft. Mitten im pulsierenden Zentrum der Stadt – welche schon nur wegen des Ötzimuseums eine Reise wert ist – erwartete uns ein buntes, abwechslungsreiches Programm zu fachlichen und berufspolitischen Themen. Die Gastgeberin Yvonne Leitner, niedergelassene Kinder- und Jugendärztin in der Nähe von Bozen, begrüsste 15 Kinder- und Jugendärztinnen aus 6 Ländern. Neben den bisherigen Teilnehmerländern Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien (Südtirol) und der Schweiz nahm zum ersten Mal auch ein Kollege aus Budapest, Ungarn, teil. Von László Losonczi erhielten wir einen Einblick in eine für uns neue und anders organisierte pädiatrische Landschaft. Den Einstieg in die drei Tage machte Daniela Karall (Innsbruck, A) mit einem Übersichtsvortrag zum Thema «Neugeborenenscreening». In der anschliessenden Diskussion und kurzen Präsentationen der einzelnen Ländern zeigte sich, dass trotz vielen Gemeinsamkeiten bei Neugeborenenscreenings die Anzahl der gescreenten Erkrankungen zwischen den Ländern erheblich variieren kann: so werden etwa in Österreich über 30 Erkrankungen, in Frankreich 13 und in der Schweiz 10 Krankheiten erfasst. Ein intensiver Austausch ergab sich zur Thematik «Telemedizin, der Alltag mit Mail, Nachrichten und Videosprechstunden in unseren Praxen»: Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Corona-Pandemie zu einer enormen Beschleunigung der Inanspruchnahme telemedizinischer Angebote geführt hat und die Ressourcen in unseren Praxen teilweise limitiert waren und sind. In allen Ländern stellen sich bisher ungelöste Fragen nach der Rechtsgrundlage und Datensicherheit. Sehr unterschiedlich präsentieren sich die Möglichkeiten der Leistungsabrechnung telemedizinischer Leistungen: In der Schweiz hat sich mit der im Rahmen der Pandemie ermöglichten Abrechnung von E-Mail-Austausch über die Tarmed-Position der Telefonkonsultation im Vergleich mit unseren Nachbarn eine relativ grosszügige und – für einmal! – unbürokratische Lösung gefunden. Spannendes berichtete Thomas Fischbach (Solingen, D) zu «Infektverläufen seit Corona, überlastete Sechs-Ländertreffen in Bozen, Südtirol, vom 21. bis 23.04.2023, Gruppenbild. v.l.n.r. obere Reihe: Wilhelm Sedlak (A), Bernd Jochum (A), Clemens Gumpenberger (A), Jan Cahlik (CH), Daniela Karall (A), Yvonne Leitner (Gastgeberin) (I), Karin Geitmann (D); v.l.n.r. untere Reihe: Christine Magendie (F), Marc Sidler (CH), Tilmann Käthner (D), Fabienne Kochert (F), Andreas Werner (F), Heidi Zinggeler-Fuhrer (CH), Thomas Fischbach (D), Lászlo Losonczi (H). Foto: Daniela Karall

02 / 2023 VERBANDSZIELE KINDERÄRZTE. SCHWEIZ 7 Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte/-ärztinnen der teilnehmenden Länder D – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e.V. www.bvkj.de Mitglieder 12 000, davon 6000 in der Praxis CH – Kinderärzte Schweiz (KIS), Berufsverband Kinder- und Jugendärztinnen in der Praxis www.kis.ch Mitglieder 860, davon 680 in der Praxis F – Association Française de Pédiatrie Ambulatoire (AFPA) www.afpa.org Mitglieder ca. 1600 in der Praxis, davon 50 deutschsprachig A – Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) www.paediatrie.at Mitglieder 2100, davon 700 in der Praxis I – F.I.M.P. Federazione Italiana Medici Pediatri Kinderärzte Südtirols https://www.pediatri-kinderaerzte.it/home/ 59 in der Praxis, davon sind 57 bei der FIMP Südtirol eingetragen. In ganz Italien zählt die FIMP 4900 Mitglieder. Verein der Ungarischen Kinderhausärzte www.hgye.hu 1300 Mitglieder Krankenhäuser und Praxen – wie sieht die Zukunft aus?» Seit Sommer 2022 zeigte sich in ganz Europa ein ähnliches Bild mit gehäuften RSV-Infekten und anderen Atemwegserkrankungen, auch bei Nicht-Risikokindern, was zu den bekannten Überlastungen in den Kliniken, aber auch unseren Praxen führte, mit einem Höhepunkt im Dezember 2022. Die Lösungsansätze sind sehr heterogen; so wurden in Frankreich die praktizierenden (Kinder-)Ärzte aufgefordert, in den Kliniken Notfalldienst zu leisten. Dabei muss man wissen, dass in Frankreich bis zu 40% der praktizierenden Ärztinnen ohne Personal arbeiten. Christine Magendie (Huningue, F) stellte die Resultate einer Umfrage zum Thema «Medikamentenengpässe Europa – Winter 2022–2023» vor. Erfreut durften wir feststellen, dass aus der Schweiz viele Kollegen an der Umfrage teilgenommen haben. Die Studie bestätigte den Medikamentenmangel von wichtigen Arzneimitteln wie Antibiotika, Antipyretika, Analgetika, aber auch Impfstoffen. Die Diskussion wurde als Anlass genommen, einen gemeinsamen offenen Brief an die Gesundheitsministerien in Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien und der Schweiz zu verfassen. Kurz nach dem Treffen wurde das Schreiben verschickt und hat in den verschiedenen Ländern ein breites Echo in den Medien ausgelöst. Hoffen wir, das Taten folgen werden! Die am letztjährigen Ländertreffen lancierte Diskussion über Umwelt, Klimawandel und Auswirkungen auf die Gesundheit unserer Kinder führte auf Initiative von Christine Magendie (F) zur Entwicklung eines Plakates für die Praxis «Kinder- und Jugendärzt:innen für eine gesunde Umwelt». «Wem Kinder am Herzen liegen, der muss sich auch darum kümmern, in welcher Welt sie gross werden und leben – die Klimakrise ist eine Kinderrechtskrise» (Christine Magendie). Das Plakat, welches in der Folge von allen teilnehmenden Ländern finalisiert wurde, bietet die Möglichkeit, einfache Handlungsweisen an Eltern weiterzugeben, wie etwa «Gesund und saisonal essen», «Weniger ist besser», «Auch bei Medikamenten ist oft weniger mehr» etc. Damit wollen wir ein Zeichen setzen und den Eltern sowie ihren Kindern zeigen, dass wir alle unseren Beitrag leisten müssen, sodass die Kinder und Jugendlichen in einer gesunden Umwelt aufwachsen können. Das Plakat liegt diesen News in gedruckter Form bei – wir wünschen uns, dass es den Weg in viele Wartezimmer findet. Weitere Exemplare können bei unserer Geschäftsstelle angefordert werden: info@kis.ch. Dass ein Berufsverband heute mehr denn je in der Öffentlichkeit steht und Öffentlichkeitsarbeit leisten muss, schilderte Thomas Fischbach in seinem eindrücklichen Referat «Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, Presse- und Medienarbeit». Die personellen und zeitlichen Ressourcen, gepaart mit viel persönlichem Engagement, welche der BVKJ in Presse- und Medienarbeit investiert, sind imponierend. Neben dem Präsidium gibt es eine Mediensprecherin und einen Mediensprecher (beide niedergelassene Kinderärztinnen) sowie Pressesprecher in den jeweiligen Landesverbänden der einzelnen Bundesländer. Nach dem gemeinsam verfassten offenen Brief an die Gesundheitsministerien sollen in Zukunft weitere gemeinsame mediale Auftritte folgen. Das Ländertreffen hat verdeutlicht, dass man in einer kleinen Gruppe mit kurzen Wegen schnell und unbürokratisch Entscheide fällen kann. Gegenseitig profitieren wir vom Know-how anderer grösserer Verbände. In einer von Jan Cahlik moderierten Diskussion beschlossen die Teilnehmenden, die Ländertreffen in der aktuellen, entspannten und niederschwelligen Form weiterzuführen. Dabei ist neben dem persönlichen Austausch auch der Bezug zum jeweiligen Berufsverband wichtig – nur so können auch Entscheide gefällt werden. Dass alle die gleiche Sprache sprechen, gibt dem Austausch zudem die nötige Spontaneität und Lockerheit, welche nicht zuletzt auch bei den gemeinsamen Mahlzeiten zu weiteren angeregten Diskussionen führten. Yvonne Leitner war eine fantastische Gastgeberin und hat uns mit kulinarischen Köstlichkeiten in einer tollen Umgebung verwöhnt. Die Tage in Bozen waren äusserst wertvoll, haben alte und neue Freundschaften über die Grenzen hinweg gefestigt und Ideen für die Zukunft spriessen lassen. Wir freuen uns auf das nächste Treffen im kommenden Jahr in Deutschland (Köln), nochmals mit Thomas Fischbach als Gastgeber, dessen lange Präsidialzeit beim BVKJ sich dem Ende zu neigt. ■

Die in den obigen Texten erwähnten Links können in der E-Paper-Version dieses Heftes angeklickt werden. Pinnwand Lesenswertes aus dem KIS Vorstand, unseren Arbeitsgruppen und dem Rest der Welt «KindEssenz» – Eine filmische Liebeserklärung an Kinder und über die Chance, uns mit ihnen zu entwickeln Die Filmemacherin Janina Rasch geht zusammen mit unserem Mitglied Dr. med. Anna Pirker auf eine Reise zu Familien und Fachpersonen. Was beschäftigt sie heute? Was kann helfen in der herausfordernden Zeit mit kleinen Kindern? Als Janina selbst schwanger wird, nimmt sie die Kamera mit in ihren Alltag und teilt auf ehrliche und berührende Weise, was sie im ersten Jahr mit ihrer Tochter erlebt. Der Film soll zur Unterstützung von Familien eingesetzt werden. Gesucht werden Filmtour-Paten, um den Film im deutschsprachigen Raum zu verbreiten. Helfen Sie mit? Mehr Infos und Film online ansehen auf: www.kindessenz-film.com Mitglieder von Kinderärzte Schweiz können den Film bis zum 16. Juli 2023 kostenlos anschauen über: www.vimeo.com/705349163 – Passwort: Trotti232 (Text/Bild: KindEssenz / KIS-DFB) SIGIP – Schweizerische Interessengruppe für Integrative Pädiatrie Die SIGIP organisiert zweimal pro Jahr spannende Fortbildungen zum Thema Integrative Pädiatrie in der Praxis. Am 23. März 2023 mit Dr. med. Angela Kuck, Fachärztin Gynäkologie & Geburtshilfe und Fachärztin Anthroposophische Medizin, zu verschiedensten gynäkologischen Themen mit Bezug zur Praxispädiatrie. Hier die wichtigsten Quick-Infos: • Stillende Mütter, die erneut schwanger werden, müssen nicht rasch abstillen. Die Muttermilch geht zurück, der Geschmack ändert sich und die Sensibilität der Mamille steigt. Fazit: im 2. Trimenon stillen sich die meisten Kinder selbst ab. Cave nur bei vorzeitigen Wehen. • Dr. Kuck berichtete von einer Zunahme der Dysmenorrhoen und Zyklusstörungen. Eine Reihe natürlicher Therapiemöglichkeiten wurde genannt, die oft ohne den Einsatz eines Hormonpräparates Linderung bringen können. Unter den pflanzlichen Präparaten wurden v.a. der Mönchspfeffer und der Frauenmantel hervorgehoben. Bei Interesse an den Präparaten bitte melden, das Handout wird dann zugeschickt. Wer Interesse hat, zukünftig dabei zu sein, melde sich bei: integrativepaediatrie@gmail.com oder schaue auf der Homepage: https://sigip.org/de/ veranstaltungen/ (Text: Schweizerische Interessengruppe für Integrative Pädiatrie SIGIP) Retina Suisse Retina Suisse ist die Vereinigung von Patientinnen und Patienten mit Retinitis pigmentosa, Makuladegeneration, UsherSyndrom und anderen Erkrankungen des Augenhintergrundes. Das BAG hat entschieden, Luxturna als erste Gentherapie für biallelische RPE65 bei mindestens 100 Mikrometer Netzhautdicke als Therapie auf die Spezialitätenliste aufzunehmen. Es ist möglich, Kinder ab 3 Jahren zu behandeln. Der Erfolg der Therapie spricht für sich: Es gibt einen Zugewinn bei der Sehschärfe, aber auch beim Gesichtsfeld. Die Mobilität verbessert sich statistisch – aber auch für die Patienten erlebbar – signifikant. Es ist Retina Suisse daher ein grosses Anliegen, unsere Mitglieder über diesen Durchbruch in der Medizin zu informieren. Vielleicht fallen diese Kinder in der Praxis auf, indem sie Mühe haben, das Gesicht der Ärztin/des Arztes zu fixieren. Oder die Eltern berichten darüber, dass das Kind oft geblendet ist oder nachts nicht (gut) sieht. Vielleicht zögert das Kind auch vor Treppen oder lernt Möbelstücke und andere Hindernisse sehr persönlich – und deshalb schmerzhaft – kennen. Über die Entwicklung neuer Medikamente bei Netzhautkrankheiten sprach Dr. Andreas Wenzel anlässlich eines Webinars von Retina Suisse. Dabei zeigte er die Herausforderungen bei der Entwicklung von Luxturna auf. Der Link zum Video lautet: https://retina.ch/agenda/ entwicklung-von-medikamenten-fuer-erkrankungen-der-netzhaut/ (Text: Retina Suisse / KIS-DFB) Unser Mitglied Jürg Streuli: «Der Lebensqualität-Arzt» Wir legen euch die Lektüre eines im März 2023 in der «Schweizerischen Ärztezeitung» erschienenen Artikels ans Herz: Dieser gibt Einblick in die Arbeit unseres geschätzten Mitglieds Dr. med. Jürg Streuli in der pädiatrischen Palliative Care und sein Team für komplex erkrankte Kinder und Jugendliche. https://saez.ch/article/doi/saez.2023.21600 (Text/Bild: Schweizerischen Ärztezeitung / KIS-DFB) Wissensplattform seltene Krankheiten Die Wissensplattform des Fördervereins für Kinder mit seltenen Krankheiten ist auch für Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie für weitere Fachpersonen von Relevanz. Hier werden Informationen zu Anlaufstellen, Fachpersonen und Unterstützungsleistungen zum Thema Seltene Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt – unabhängig von der medizinischen Diagnose. So dient die Plattform Fachpersonen als Nachschlagewerk, das ihnen in der Arbeit mit betroffenen Familien behilflich ist und welches sie diesen weiterempfehlen können. Familien werden dadurch auf ihrem Lebensweg entlastet, sodass sie all die psychologischen, finanziellen und administrativen Herausforderungen mit weniger Aufwand meistern können. (Text/Bild: Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten KMSK)

Hospitieren von MPAs in einer anderen Kinderarztpraxis Liebe MPA Melde dich, wenn du gerne einmal einen Halbtag in einer anderen Kinderarztpraxis verbringen möchtest. Du hast die Möglichkeit, Inputs aus einer anderen Praxis mitzunehmen, und in einer Feedback-Runde zum Schluss können Rückmeldungen gegeben werden. Beide Parteien können so von diesem Austausch profitieren. Liebes Praxisteam Arbeitet ihr in einer Praxis, die bereit ist, einen Einblick in euren Praxisalltag zu geben? Durch gegenseitiges Hospitieren (Besuch einer anderen erfahrenen MPA) können wir voneinander profitieren. Meldet euch bitte per E-Mail bei Beatrice Kivanc (info@kis.ch), um das gegenseitige Hospitieren zu koordinieren. Siehe auch https://www.kinderaerzteschweiz.ch/ Kursagenda-MPAs/Angebot-Kinderaerzte-Schweiz (Text: KIS-BK / Foto: Quellenpraxis Uster) Buchtipp: «Kindesvertretung»: Konkret, partizipativ, transdisziplinär Unser Mitglied Nienske Peters empfiehlt als gute Horizonterweiterung das Buch «Kindesvertretung» von Stefan Blum et al., da sich die Perspektive von Kinderanwältinnen in vielen Bereichen mit derjenigen von Pädiatern deckt. Gute Kindesvertretung hat zum Ziel, die Partizipation von Kindern, die in ein juristisches Verfahren involviert sind, mitzugestalten. Die Beitragenden des Bandes stellen diesen Prozess erstmals transdisziplinär dar – als Synthese juristischer, psychologischer, (behinderten-)pädagogischer und sozialarbeiterischer Theorie und Praxis. Sie zeichnen die Lage der Kindesvertretung in den deutschsprachigen Ländern nach und entwickeln anhand von Fallbeispielen Standards für alle Phasen der Vertretung. Dabei kommen nicht nur Fachpersonen und Entscheidungsträger zu Wort, sondern auch betroffene Kinder und Jugendliche. (Text: KIS/DFB-degruyter.com / Bild: transcript Verlag) (Bielefeld: transcript Verlag, 2022) Traumdoktoren entlasten Kindernotfall Die Notaufnahme ist ein von besonderer Anspannung geprägter Ort. Lange Wartezeiten aufgrund steigender Patientenzahlen und Personalrückgang sind Faktoren, die zusätzlich zu den Hauptgründen für den Besuch des Kindernotfalls bei den Kindern und Eltern für einen hohen Stresspegel sorgen. Die Stiftung Theodora unterstützt die Spitäler mit der Lancierung des neuen Programms «Traum im Notfall». Die Künstler der Stiftung bieten mit ihren Besuchen, die neu auch auf fünf Notfallstationen stattfinden, noch mehr Momente der Ablenkung und Freude bei den Kindern und ihren Begleitpersonen. Gleichzeitig bieten sie dem Spitalpersonal eine helfende Hand. Weitere Informationen zum Programm: www.theodora.ch/traum-notfall (Text/Bild: Stiftung Theodora) Brillen-Recycling: Macht es Sinn, alte Brillen in Entwicklungsländern zu spenden? Gemäss der Christoffel-Blindenmission sind in den letzten Jahrzehnten die augenoptischen Einrichtungen in Entwicklungsländern von Brillensendungen laufend unabhängiger geworden. Fabrikneue Fassungen (Gestelle) sind heute vor Ort meist günstiger und leichter zu beschaffen, als Gebrauchtbrillen von Europa her zu liefern. Zudem schafft die lokale Produktion von Brillen Arbeitsplätze vor Ort und spart Verschiffungskosten. Anstelle der Spenden von gebrauchten Brillen sind verschiedenste Hilfsorganisationen, welche sich für die Augengesundheit einsetzen, dankbar für finanzielle Unterstützung. (Text/Bild: Christoffel-Blindenmission / KIS-DFB) Beeinflussen «beobachtende Augen» antisoziales Verhalten positiv? Bilder, welche jemanden überwachend anschauen, stimulieren im Unterbewusstsein ein verstärktes prosoziales und ein verringertes antisoziales Verhalten. Eine Metaanalyse von 15 Experimenten aus 13 Forschungsarbeiten berichtet von einer Verringerung des Risikos für antisoziales Verhalten um 35 %, wenn sich Menschen durch abgebildete Augen beobachtet fühlen. Im Gegensatz dazu hat die systematische Überprüfung ergeben, dass Überwachungskameras die Kriminalität nur um 16 % reduzieren. https://doi.org/10.1016/j.evolhumbehav.2019.01.006 (Text: Evolution and Human Behavior/KIS-DFB / Bild: Newcastle University) Inspirierende ARTE-Reportage über einen Kollegen aus Südamerika Schaut euch diese berührende 13-minütige Reportage über den Praxis- und Spitalpädiater Dr. Rubén Sosa aus Buenos Aires an! Der «Drachendoktor» ist Spezialist für Infektionskrankheiten; mit seinen unkonventionellen Methoden wirbt er um das Vertrauen seiner kleinen Patientinnen und Patienten. Argentinien, die drittgrösste Volkswirtschaft Lateinamerikas, rutscht jeden Tag tiefer in die Armut. Von den 47,3 Millionen Einwohnern sind 17 Millionen arm und 4 Millionen leben im Elend. Die Covid19-Pandemie verschärfte die Lage vor allem für die Kinder und Jugendlichen in den Armenvierteln von Buenos Aires. Der Drachendoktor ist für sie alle wie ein Lichtblick in der grossen Krise. Das Kinderspital Dr. Pedro de Elizalde ist ganz nach seinen Ideen umgestaltet worden, mit Superhelden und Drachen an den Wänden. Siehe: https://www.arte.tv/de/videos/112202-000-A/ argentinien-der-arzt-mit-den-drachen/ (Text/Bild: ARTE / KIS-DFB)

Meningokokken B-Impfstoff (rDNA, Komponenten, adsorbiert) indiziert im Alter von 11–24 Jahren2 * erhöhtes Risiko für invasive Erkrankungen: spezifische Störungen des Immunsystems3 ** erhöhtes Expositionsrisiko: Personal von Laboratorien, welche mit Meningokokken arbeiten, Rekruten/Rekrutinnen3 *** Limitatio Referenzen: 1. Bundesamt für Gesundheit BAG, Anpassungen der Impfempfehlungen zum Schutz vor invasiven Meningokokken-Erkrankungen, BAG-Bulletin, 46/2018, 14-21. 2. Fachinformation Bexsero, www. swissmedicinfo.ch, zugegriffen im März 2023. 3. Bundesamt für Gesundheit BAG, Schweizerischer Impfplan 2023, 1-46. 4. Bundesamt für Gesundheit BAG, www.spezialitätenliste.ch, zugegriffen im März 2023. Bexsero (Multikomponenten-Impfstoff gegen Meningokokken der Serogruppe B, rekombinant, adsorbiert). W: Rekombinantes NHBA-Fusionsprotein, rekombinantes NadA-Protein, rekombinantes fHbp-Fusionsprotein, Vesikel der äusseren Membran von Neisseria meningitidis der Serogruppe B, Stamm NZ98/254, gemessen als Menge des Gesamtproteins mit PorA P1.4. I: Aktive Immunisierung gegen Neisseria meningitidis der Serogruppe B bei Personen im Alter von 11-24 Jahren im Rahmen epidemischer Situationen. Anwendung gemäss den offiziellen Empfehlungen. D: Grundimmunisierung: Zwei Dosen (je 0.5 ml), Abstand mind. 1 Monat. Intramuskulär in den M. deltoideus. Notwendigkeit für Auffrischimpfung nicht gezeigt. KI: Überempfindlichkeit gegenüber einem der Inhaltsstoffe oder nach einer vorhergehenden Dosis Bexsero. W/V: Bexsero kann möglicherweise nicht allen Impflingen Impfschutz bieten. Bexsero kann keinen Schutz vor allen zirkulierenden Meningokokkenstämmen der Serogruppe B bieten. Sicherheit und Wirksamkeit von Bexsero bei Personen mit geschwächter Immunabwehr wurde nicht untersucht. Personen mit bestimmten Komplementdefizienzen, oder mit Behandlung, welche terminale Komplementaktivierung hemmt, haben erhöhtes Risiko für invasive Erkrankungen, die durch Neisseria meningitidis der Serogruppe B verursacht werden, selbst wenn sie nach der Impfung Antikörper entwickeln. Die sichere Anwendung von Bexsero bei Kanamycin-empfindlichen Personen wurde nicht gezeigt. IA: Die gleichzeitige Verabreichung mit anderen Impfstoffen wurde in der Altersgruppe 11-24 Jahre nicht untersucht. Die gleichzeitige Verabreichung anderer Impfstoffe wird nicht empfohlen. S/S: Schwangerschaft: Datenlage unzureichend. Die Impfung sollte jedoch nicht unterlassen werden, wenn dies gemäss den offiziellen Empfehlungen als notwendig erachtet wird. Stillzeit: Datenlage unzureichend. UW: Jugendliche (ab 11 Jahre) und Erwachsene bis 24 Jahre: Sehr häufig: Reaktionen an der Injektionsstelle (Schmerzen, Erythem, Verhärtung), Müdigkeit, Übelkeit, Myalgie, Arthralgie, Kopfschmerzen. Häufig: Fieber, Nasopharyngitis. Gelegentlich: Appendizitis. Selten: Arthritis. Post-Marketing-Erfahrung: u.a. allergische Reaktionen, hypotonisch-hyporesponsive Episode, Ausschlag. Lag: Im Kühlschrank (2°-8°C). P: Fertigspritze mit separater Nadel, ×1. AK: B. Stand der Information: September 2022. GlaxoSmithKline AG, 3053 Münchenbuchsee. Ausführliche Angaben finden Sie unter www.swissmedicinfo.ch. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen melden Sie bitte unter pv.swiss@gsk.com. Fachpersonen können die genannten Referenzen bei GlaxoSmithKline AG anfordern. Haben Sie gewusst, dass Jugendliche eine besondere Risikogruppe sind?1 Schützen Sie unsere Jugend vor Meningokokken-Erkrankungen!2 PM-CH-BEX-ADVT-230001-04/2023 Aussendienst Termin anfragen Zu unseren Dienstleistungen (z. B. Impfplan-Unterlagen) und unserem Webshop GlaxoSmithKline AG, Talstrasse 3, CH-3053 Münchenbuchsee, Tel. +41 (0)31 862 21 11, Fax +41 (0)31 862 22 00, www.glaxosmithkline.ch Trademarks are owned by or licensed to the GSK group of companies. ©2023 GSK group of companies or its licensor. Jetzt kassenzulässig für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko im Alter von 11–24 Jahren4,*** EKIF/BAG-Empfehlung für Personen mit erhöhtem Risiko für invasive Erkrankungen* und Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko**,3 In der Druckausgabe befindet sich auf dieser Seite ein Hinweis für medizinische Fachpersonen.

02 / 2023 BERUFSPOLITIK KINDERÄRZTE. SCHWEIZ 11 men zu politischen Diskussionen. Dazu gehört auch die Zulassungsfrage, bei der mfe die Meinung vertritt, dass die Haus- und Kinderärzte die gleichen qualitativen Anforderungen zu erfüllen haben wie andere Spezialisten. Wir wehren uns gegen die Degradierung der Grundversorgung. Pädiatrie Wo bringt sich die Pädiatrie wie ein? Jede Einflussnahme stützt ich auf personelle und finanzielle Ressourcen. Pädiaterinnen und Pädiater müssen sich klar darüber werden, wo sie sich als Individuen und als Berufsverbände einsetzen. mfe ist nicht von der gesundheitspolitischen Bühne weg zu denken. mfe ist aber auch kein Selbstläufer, schon gar nicht bezüglich der Interessen der Pädiatrie. Pädiaterinnen und ihre Berufsverbände kommen nicht darum herum, ihre Anliegen selber, ausdauernd, laut oder leise und immer wieder vorzubringen. In allen Verbänden, auf allen Ebenen, gut koordiniert. Auch bei mfe, wo die Pädiatrie mit zwei Mitgliedern im Vorstand stark vertreten ist. Interessenvertretung bedingt starke Verbände und persönliches Engagement. Tarif Für Ärger sorgen Rückforderungen der Krankenkassen. Ja, die Kassen haben den gesetzlichen Auftrag, Rechnungen zu kontrollieren. Nein, die Kassen haben weder einen Sparauftrag noch einen Versorgungsauftrag. Leistungserbringer und Kostenträger argumentieren aus verschiedenen Blickwinkeln und verstehen sich nicht. Richtig, die Hüftsonographie darf nicht gleichzeitig mit der Vorsorgeposition abgerechnet werden. Richtig, das ist eine stupide Regel, welche zu Mehraufwand und Mehrkosten führt. Und trotzdem gilt sie noch. Diese Auseinandersetzung scheint aktuell in den Schubladen zu ruhen. Ja, die Dringlichkeits- und Notfallpauschalen sind nicht ganz scharf definiert. Ja, die Definition im Tarif entspricht nicht immer der Realität in der Praxis. Nein, wir können den Tarif nicht nach unseren Vorstellungen uminterpretieren, selbst dann nicht, wenn das in unseren Augen sinnvoll wäre. Der Tarif ist das Resultat von Verhandlungen, aktuell das Resultat einer bundesrätlichen Verordnung. Bei Auseinandersetzungen mit den Kassen ist es wichtig, dass die Verbände, allen voran mfe und die FMH, Kenntnis vom Problem und dem gewählten Vorgehen haben. Wir brauchen eure Informationen. ■ ONE VOICE – mfe Sinnvolle Nutzung von Ressourcen setzt Kooperation voraus. Es kann nicht einer alles erledigen und es sollen nicht alle alles tun und schon gar nicht niemand nichts. Die Delegierten-Versammlung mfe hat soeben den von den Vorständen verabschiedeten neuen Zusammenarbeitsvertrag zwischen mfe und pädiatrie schweiz genehmigt. Die beiden Verbände haben unterschiedliche Aufgaben, die sich zum Teil scharf trennen lassen, sich zum Teil überschneiden. Einfach gesagt sind die Fachgesellschafgen SGAIM und SGP zuständig für die fachlichen Bereiche, mfe für die politischen und tarifarischen. Mit der Gründung von mfe als ihren politischen Arm bekräftigten die Fachgesellschaften den Willen, mit einer einzigen Stimme gegen aussen aufzutreten, ein von der Politik immer wieder vorgebrachtes Anliegen. ONE VOICE! In den 13 Jahren seiner Existenz ist mfe zu einem wichtigen Gesprächspartner in allen gesundheitspolitischen Fragen geworden, eine politische Kraft, die nicht mehr überhört oder übergangen werden kann. Zusammen mit seinen Partnerorganisation hat mfe zwei Volksinitiativen gewonnen und sich in vielen Diskussionen erfolgreich eingebracht. Gerade eben wurde im Parlament die abstruse Idee von neuen staatlich organisierten Gesundheitsnetzwerken beerdigt. Kostensparmassnahmen mit unvorhersehbaren negativen Auswirkungen auf Patienten, Ärztinnen und Gesundheitswesen wurden verhindert oder abgeschwächt. Andere bekämpft mfe weiterhin, immer mit dem Ziel, ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem zu erhalten und zu verbessern. Das elektronische Patientendossier EPD soll nicht zur sinnlosen Last, sondern zu einem wertvollen Instrument werden und zu erhöhter Effizienz und Qualität beitragen. mfe ist an vorderster Front dabei, als Stimme der Haus- und Kinderärzte. Sprachenwirrwarr Ziele können auf unterschiedlichen Wegen erreicht, Kollisionen müssen verhindert werden. Die Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin – die von KIS mit einem namhaften finanziellen Beitrag unterstützt wird – hat die Möglichkeit, politische Prozesse anzustossen. Im Bereich der Praxisambulanz sollte sie sich mfe als politischer Vertretung der Fachgesellschaften jedoch nicht entgegenstellen. Die Tarifarbeit im praxisambulanten Bereich (Ausnahme pädiatrische Schwerpunkte) ist an mfe delegiert. Ebenso im Aufgabenbereich von mfe liegen die StellungnahDR. MED. ROLF TEMPERLI VORSTANDSMITGLIED MFE, EHRENMITGLIED KINDERÄRZTE SCHWEIZ, LIEBEFELD Korrespondenzadresse: temperli-rossini@bluewin.ch DR. MED. HEIDI ZINGGELER FUHRER VIZE-PRÄSIDENTIN MFE, ZUSTÄNDIGKEIT PÄDIATRIE, CHUR Korrespondenzadresse: h.zinggeler@mez-chur.ch

RECHTLICHES 02 / 2023 KINDERÄRZTE. SCHWEIZ 12 Das Ausstellen von Arztzeugnissen ist zentraler Bestandteil des ärztlichen Alltags. Als ausstellende Ärztin oder ausstellender Arzt sollte Ihnen bewusst sein, weshalb ein solches Arztzeugnis benötigt wird und was Sie damit bewirken. So können Sie etwaige Fragen und Unklarheiten antizipieren und im Hinblick auf spätere Nachfragen sachdienliche Informationen dokumentieren. Eltern sind für die Gesundheit ihrer Kinder verantwortlich. Sie haben somit das Recht, aber auch die Pflicht, ihren Kindern dem Alter und der Gesundheitsbeeinträchtigung entsprechende Pflege zukommen zu lassen. Erwerbstätige Eltern müssen für die Betreuung ihrer verunfallten oder kranken Kinder die Möglichkeit haben, ihrer Arbeit fernzubleiben. Das ist im schweizerischen Recht auch so vorgesehen. Die Eltern sind dabei aber im eigentlichen Sinne nicht selbst arbeitsunfähig, sondern zum Zwecke der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, nämlich der Betreuung eines Kindes mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, an der Arbeit verhindert. Somit stellt sich die zentrale Frage, wie lange Eltern bezahlten Betreuungsurlaub vom Arbeitgebenden (sogenannte Lohnfortzahlungspflicht) erwarten können. Im Bereich der pflegenden Angehörigen, zu denen auch Eltern kranker Kinder zählen, gibt es mit einer Ausnahme – dem 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung schwer kranker Kinder – keine obligatorische Sozialversicherung, sodass die Lohnfortzahlungspflicht grundsätzlich beim Arbeitgebenden liegt. Fragen rund um Arztzeugnisse für Eltern von kranken Kindern sind deshalb nicht primär sozialversicherungs-, sondern arbeitsrechtlicher Natur. Ob arbeitsrechtliche Fragen in der Praxis Anlass zur Diskussion geben, hängt stark von der realen Situation am Arbeitsmarkt ab. Das Arztzeugnis dient den Eltern von kranken Kindern als Beweismittel: Es bezeugt gegenüber dem Arbeitgebenden, weshalb sie an der Arbeitsleistung verhindert sind. Grundsätzlich kann dieser Beweis auch in anderer Form erbracht werden, jedoch sehen viele Arbeitsverträge vor, dass ab dem dritten, manchmal sogar ab dem ersten fehlenden Arbeitstag, der auf die eigene Krankheit oder jene eines Familienangehörigen zurückzuführen ist, ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss. Arbeitnehmende, die unter das Arbeitsgesetz fallen, müssen ebenfalls ein Arztzeugnis vorlegen. Wie LIC. IUR. CAROLINE BRUGGER SCHMIDT MASTER OF EUROPEAN SOCIAL SECURITY (EMSS) , INHABERIN DER FIRMA LEXPLANATION, BEZIRKSRICHTERIN, RHEINFELDEN Korrespondenzadresse: brugger@lexplanation.ch Elterliche Arbeitsabsenzen aufgrund der Betreuung des kranken Kindes (Betreuungsurlaub) alle rechtlichen Beweismittel muss auch das Arztzeugnis gewissen inhaltlichen und formalen Anforderungen entsprechen, damit es von der Gegenpartei oder, im Streitfall, von den Gerichten nicht ohne Weiteres übergangen wird. Inhaltlich darf es keine Diagnose enthalten, da diese dem Arztgeheimnis untersteht. Vielmehr hat es die Dauer des Betreuungsurlaubs festzuhalten. Diese bestimmt sich regelmässig anhand zweier Kriterien: erstens, wie lange das Kind krank ist, zweitens, wie lange ein Elternteil effektiv beim Kind bleiben muss. Da der behandelnde Arzt den Gesundheitszustand des Kindes am besten einschätzen kann, liegt es an ihm, das Arztzeugnis auszustellen. Diese Aufgabe kommt auch Spezial- oder Klinikärztinnen zu. Sie müssen insbesondere dann, wenn sie ein Kind nach Hause entlassen, ggf. bestätigen, dass es weiterhin pflegebedürftig ist und dabei beispielsweise nicht in die Kita kann, da es von den Eltern versorgt werden muss. Übernimmt die niedergelassene Ärztin die weitere Betreuung, liegt es wiederum an ihr, das Arztzeugnis zu erneuern, respektive die Lage neu zu beurteilen. Um den Gesundheitszustand korrekt beurteilen zu können, muss der Arzt das Kind persönlich sehen. Eine telefonische Konsultation genügt nur ausnahmsweise. Ein bis zu drei Tage rückwirkend ausgestelltes Arztzeugnis ist vom Arbeitgebenden für gewöhnlich zu akzeptieren. Notieren Sie jedenfalls wichtige Zusatzinformationen in ihren Akten und versetzen Sie sich dabei in die Position einer Richterin: Was würden Sie wissen wollen, um den Beweis der elterlichen Arbeitsverhinderung zu akzeptieren? Bedenken Sie, dass das Arztzeugnis dazu dient, die Arbeitsverhinderung der Eltern für die Betreuung ihrer kranken Kinder zu beweisen, sodass der Arbeitgebende ggf. den Lohn weiterzahlen muss, ohne im Gegenzug Arbeitsleistung zu erhalten. Mit einem Arztzeugnis lösen Sie somit auch Pflichten bei Drittpersonen aus. Liegt ein Arztzeugnis vor, dürfen Eltern grundsätzlich mit bis zu drei Tagen bezahltem Betreuungsurlaub rechnen. In einigen Gesamtarbeitsverträgen sind fünf Tage vorgesehen. Nach drei Tagen wird davon ausgegangen, dass das Kind wieder gesund ist oder dass die Eltern unterdessen eine alternative Betreuung (z. B. durch Verwandte oder Bekannte) organisiert haben. Sind beide Elternteile berufstätig, können sie sich im Übrigen abwechseln und auf diese Weise ohne Greta, 13 Jahre

02 / 2023 RECHTLICHES KINDERÄRZTE. SCHWEIZ 13 Weiteres insgesamt sechs Tage bezahlten Betreuungsurlaub beziehen. Alles, was über diese drei bezahlten Tage hinausgeht, ist kontrovers. Am 1. Januar 2021 wurde eine neue Regelung ins Arbeitsrecht (OR) aufgenommen, die für die Betreuung von Familienangehörigen pro Ereignis drei Tage, pro Jahr aber höchstens zehn Tage festlegt. Diese Regelung entspricht einer ähnlichen Regelung im Arbeitsgesetz (ArG). Dabei ist festzuhalten, dass viele Arbeitnehmende, so z. B. in der öffentlichen Verwaltung, wie auch in leitender Position, gar nicht unter die Regelung des ArG fallen. Die Plafonierung von zehn Tagen im OR und im ArG gilt zudem nicht für die Betreuung von kranken Kindern. Um Diskussionen oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie den Eltern raten, sich diesbezüglich genau zu erkundigen, respektive den Arbeitgebenden zu kontaktieren und mit ihm die Sachlage im Vorfeld zu klären. Nach vorliegender Meinung haben erwerbstätige Eltern nämlich Anspruch auf mehr als drei Tage bezahlten Urlaub zur Betreuung ihres kranken Kindes, sofern ihre Anwesenheit notwendig ist, so etwa im Fall eines schwer kranken Säuglings. Diesfalls müssen sie auch keinen Ersatz für die Betreuung ihres Kindes suchen. Dies folgt daraus, dass dem Kindeswohl eine hohe Priorität zukommt. Zudem gewährt die Verfassung Kindern und Jugendlichen einen besonderen Schutz. Die Einschätzung der Notwendigkeit obliegt dem behandelnden Arzt, respektive dem Ärzteteam. Dabei stehen medizinische Überlegungen im Vordergrund, die das Alter des Kindes und die Schwere der Beeinträchtigung mit einzubeziehen haben. Stellen Sie ein Arztzeugnis aus, das mehr als drei Tage attestiert, sollten Sie auf jeden Fall in den Akten festhalten, warum die Anwesenheit der Eltern erforderlich ist, damit Sie Ihren Entscheid später nachvollziehen und begründen können. Ebenso sollten Sie notieren, dass Sie die Eltern dazu angehalten haben, sich über die Lohnfortzahlungspflicht zu informieren. Die oben beschriebenen Regelungen gelten grundsätzlich für Kinder bis zum 15. Altersjahr. Arbeitgebende müssen jedoch bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten auf Arbeitnehmende mit Familienpflichten besondere Rücksicht nehmen. Dies hat umso mehr zu gelten, wenn Arbeitnehmende kranke Kinder zu Hause zu pflegen haben, auch wenn diese 14 Jahre oder älter sind. Überstunden dürfen dann beispielsweise nicht angeordnet werden. Erkrankt ein Kind besonders schwer, kann darüber hinaus ein Anspruch auf 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern bestehen1. Dieser wurde im Juli 2021 eingeführt und ist eine Betreuungsentschädigung, welche über die Sozialversicherung EO (Erwerbsersatzordnung) abgewickelt wird. Sie entlastet unter anderem den Arbeitgebenden von seiner Lohnfortzahlungspflicht, ist aber wie alle Taggeldversicherungen plafoniert. Ein Kind gilt als gesundheitlich schwer beeinträchtigt, wenn eine einschneidende Veränderung seines körperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten ist, der Verlauf oder der Ausgang dieser Veränderung schwer vorhersehbar ist oder mit einer bleibenden oder zunehmenden Beeinträchtigung oder dem Tod zu rechnen ist. Ausserdem besteht dieser Anspruch auch, wenn ein erhöhter Bedarf an Betreuung durch die Eltern besteht und mindestens ein Elternteil die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen muss. Der Betreuungsurlaub muss nicht am Stück, aber innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des ersten Taggelds bezogen werden. Sind beide Eltern berufstätig, so dürfen sie insgesamt höchstens 14 Wochen Betreuungsurlaub beziehen. Für den Leistungsbezug müssen sie eine Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse einreichen. Als behandelnder Arzt werden Sie aufgefordert, im Formular die Schwere der Einschränkung mittels vorgegebener Auswahlkriterien zu bestätigen. Eltern, die zur Pflege ihres kranken Kindes zu Hause bleiben müssen, sollen sich durch den behandelnden Arzt des Kindes zuhanden des Arbeitgebenden ein Arztzeugnis ausstellen lassen. Dieses dient als Beweismittel dafür, dass die Eltern an der Arbeit verhindert sind, weil sie ein Kind aus medizinischen Gründen pflegen müssen. Als Ärztin oder Arzt bestätigen Sie diesen Sachverhalt und lösen damit eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebenden sowie auch einen Kündigungsschutz aus. In der Praxis ist es üblich, dass Eltern nur drei Tage zur Pflege ihres Kindes zu Hause bleiben dürfen. Ist ihre Anwesenheit jedoch darüber hinaus erforderlich, kann und muss die Ärztin sie auch länger von ihrer Erwerbspflicht befreien können. Die Lohnfortzahlungspflicht zur Pflege von kranken Kindern sollte so behandelt werden, als fiele der Elternteil aufgrund eigener Krankheit aus. Eine Ausnahme bildet der 14-wöchige Urlaub für die Betreuung gesundheitlich schwer beeinträchtigter Kinder. ■ 1. https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/ sozialversicherungen/eo-msv/ grundlagen-und-gesetze/ betreuung-beeintraechtigte-kinder.html

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