Zenit Nr. 3, September 2023

18 Pro Senectute Kanton Luzern 3 | 23 Reicht die Rente nicht für die Bezahlung der Altersheimrechnung, erhält man Ergänzungsleistungen. Allerdings nur, wenn das Vermögen unter eine bestimmte Grenze sinkt. Grosszügige Geldgeschenke werden dabei aufgerechnet – selbst wenn sie Jahre her sind. Foto: Adobe Stock Geld verschenken will VON ASTRID BOSSERT MEIER Weitsichtig planen und die Angelegenheiten frühzeitig regeln. Das wollten die Eltern von Anna Meier*, als sie 65 Jahre alt waren. Sie liessen sich von einem Notar beraten und verschenkten den grösseren Teil ihres Vermögens, das sie sich mit ihrem KMU hart erarbeitet hatten, ihren vier erwachsenen Kindern. Für sich selbst behielten sie 200000 Franken. 25 Jahre sind seither vergangen. Nun sind die Eltern von Anna Meier hochbetagt und leben seit zwei Jahren im Altersheim. «Ich habe gelesen, dass Ergänzungsleistungen beantragt werden können, sobald das Vermögen eines Ehepaares unter 200000 Franken sinkt»,

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