Zenit Nr. 3, September 2023

20 Pro Senectute Kanton Luzern 3 | 23 Vor zehn Jahren trat das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Als wichtige Neuerung schuf der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung sowie den Vorsorgeauftrag und stärkte damit unter anderem das Selbstbestimmungsrecht. Vorbei waren die Zeiten, in denen ein staatlich bestimmter Vormund automatisch die Betreuung übernahm. Nun gilt es, die Möglichkeiten der Selbstbestimmung auch zu nutzen und in allen Bereichen vorzusorgen. Die persönliche Vorsorge beschäftigt sich mit wichtigen Fragen im Falle einer Urteilsunfähigkeit. Das reicht bei Krankheit oder Unfall von lebenserhaltenden Massnahmen bis zu Sterbebegleitung oder im Todesfall von der Beerdigung bis zur Erbschaft. Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung bilden die zentralen Elemente des Vorsorgedossiers Docupass von Pro Senectute. Vorsorgeauftrag Der Vorsorgeauftrag regelt die Vertretung Ihrer Interessen durch eine von Ihnen bestimmte Person in den Bereichen Personensorge, Vermögensverwaltung und Vertretung im Rechtsverkehr. Die Bekanntheit des Vorsorgeauftrags nimmt zu, dennoch verfügen lediglich drei von zehn Personen in der Schweizer Bevölkerung über einen ausgefüllten Vorsorgeauftrag. Einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, macht in jedem Alter Sinn. Nutzen Sie Ihre Selbstbestimmungsrechte Es ist ratsam, sich rechtzeitig mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung zu beschäftigen und sich zu überlegen, was man im Falle einer Urteilsunfähigkeit möchte und was nicht. Verheiratete Paare können sich gegenseitig umfassende Vertretungsrechte zusichern (z.B. der Erwerb oder Verkauf von Grundeigentum). Für unverheiratete Personen besteht die Möglichkeit, sich gegenseitig Vertretungsrecht zuzusprechen. Und für alleinstehende Personen eröffnet dieses Rechtsinstrument beispielsweise die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens einzusetzen. Das Wichtigste ist, eine Person einzusetzen, der man absolut vertraut und die gut informiert ist, über die eigenen Ansichten und Werte. Der Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben oder notariell beurkundet werden. Er tritt erst in Kraft, wenn die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist und eine Validierung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde stattgefunden hat. Selber bestimmen Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selber, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden wollen, falls Sie urteilsunfähig Hier finden Sie alle unterstützenden Angebote von Pro Senectute rund um die persönliche Vorsorge! Pro SenectuteINFO: «Vorsorgen fürs Alter»: 25. Januar 2024, 18.30 Uhr, im LZ-Auditorium bei der Maihofstrasse 76 in Luzern. (s. Seite 35). Gespäche mit engsten Vertrauten helfen, sich über seine Wünsche klar zu werden. Foto: Adobe Stock

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