Zenit Nr. 3, September 2021

22 Pro Senectute Kanton Luzern 3 | 21 Demenz ist eine Gehirnerkran- kung, die mit zunehmendem Gedächtnisverlust einhergeht. Über 150 000 Menschen in der Schweiz sind laut Schätzungen von Experten in der Zwischen- zeit davon betroffen. Erinne- rungsvermögen, die Sprache oder das Erkennen von Men- schen und Gegenständen sind beeinträchtigt. Menschen mit Demenz verlieren im Verlauf der Krankheit immer mehr die Fähigkeit, ihre finanziellen und administrativen Angelegen- heiten eigenständig zu regeln. Eine normalerweise gut organisierte Person bezahlt ihre Rechnungen nicht mehr fristgerecht, sie erinnert sich nicht mehr an kürzlich erfolgte Kontobewegungen oder an Gesprä- che mit der Bank. Oder die Person er- scheint mehrmals am Tag in der Raiffeisen Bank, umGeld abzuheben, sie hebt für sie ungewöhnliche Geld- beträge ab oder sie hat Schwierigkei- ten sich auszudrücken, Formulare auszufüllen oder zu unterschreiben. Gegen aussen merkt man die Verän- derung des Menschen häufig nicht oder erst spät. Wenn sich die Vermu- tung einer beginnenden Demenz be- stätigt, sind Einfühlungsvermögen, ein sensibles Vorgehen und kein Blossstellen gefragt. In dieser Situa- tion erweist es sich für beide Seiten als hilfreich, wenn es im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Bank eine auskunftsberechtigte Ver- trauensperson gibt, etwa ein bevoll- mächtigtes Familienmitglied, mit dem die Bank offen sprechen kann. Für Raiffeisen ist dann Vorsicht gebo- ten, wenn man erkennen kann, dass der Kunde seine eigenen Aufträge, Vollmachten oder das Vertragsver- hältnis nicht mehr versteht oder dessen Tragweite nicht mehr ab- schätzen kann. Die Bank muss sich in einem solchen Augenblick fragen, ob der Kunde schutzbedürftig ist und wie seine Interessen im Rahmen der Geschäftsbeziehung weiterhin ge- wahrt werden können. Damit in einer soeben beschriebenen Situation der Kunde möglichst rasch in der Besor- gung seiner finanziellen Ange- legenheiten Unterstützung erhält, ist die Errichtung eines Vorsorgeauf- trags ein sehr sinnvolles Instrument. Vorsorgeaufträge sind sinnvoll Der Kunde kann dadurch die Person des Vorsorgebeauftragten und den Umfang von dessen Aufgaben selbst definieren. Zudem ist ein vollständig eigenhändig verfasster oder öffent- lich beurkundeter Vorsorgeauftrag schneller als eine Beistandschaft er- richtet. Raiffeisen bietet Kunden auf Wunsch Unterstützung bei der Er- stellung von Vorsorgeaufträgen an. ImMoment der Urteilsunfähigkeit des Vollmachtgebers kommen Vollmach- ten bei Banken allgemein nur noch sehr eingeschränkt zur Anwendung. Sie werden eingeschränkt auf not- wendige, offensichtlich im Interesse des Vollmachtgebers liegende Trans- aktionen wie die Bezahlung der Miete oder der Krankenkasse. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Bank den vom Bevollmächtig- ten erhaltenen Auftrag im Zweifels- fall nicht mehr vom Vollmachtgeber bestätigen lassen kann. Aus rechtli- cher Sicht müsste der Vollmacht- geber in einem ungestörten Stellver- tretungsverhältnis jedoch jederzeit das Handeln des Bevollmächtigten überprüfen können und gegebenen- falls intervenieren können. Eine Vollmachterteilung an eine Ver- trauensperson vor Eintritt einer De- menz ist eine sinnvolle Sache. Denn dadurch hat die Raiffeisen Bank im Fall der Fälle zumindest einen weite- ren Ansprechpartner nebst dem Kun- den, auch wenn die Vollmacht selbst nur noch in einem eingeschränkten Mass von der Bank anerkannt wird. Demenz im Bankalltag verlangt Fingerspitzengefühl PUBLIREPORTAGE Foto: Adobe Stock

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