Zenit Nr. 4, November 2022

38 Pro Senectute Kanton Luzern 4 | 22 Die meisten Immobilienbesitzer stehen irgendwann vor der Entscheidung, die eigenen vier Wände in andere Hände zu geben. Die Frage lautet dann: vererben, verschenken oder verkaufen? Kommt es dabei zu einer familieninternen Lösung, erfordert auch dies eine sorgfältige Planung. Der Traum vom Eigenheim wird gelebt: Knapp 40 Prozent der Schweizer Bevölkerung besitzt ein Haus oder eine Wohnung. Die Verbleibdauer in den eigenen vier Wänden nimmt aber eher ab. Der Erwerb von Wohneigentum ist heute nicht mehr zwingend ein Entscheid fürs Leben. Laut einer Studie des Meinungsforschungsinstituts GfK sieht jeder fünfte Liegenschaftsbesitzer sein Eigentum nur als vorübergehende Bleibe. Gleichwohl geben über 70 Prozent an, bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben zu wollen. Eine zufriedenstellende Übergabe bedingt Vorarbeit Aber auch diese Eigenheimbesitzer bewohnen ihre Immobilie nicht ewig – freiwillig oder unfreiwillig. Im Alter kann ein fehlender Anschluss zum öffentlichen Verkehr oder die fehlende Rollstuhltauglichkeit der Grund für den Auszug sein. Das kann dann manchmal schnell gehen. Was passiert aber mit der Liegenschaft? Sind Nachkommen vorhanden? Sind sie erwachsen und können und wollen sie die Liegenschaft übernehmen? Ist RaiffeisenCasa.ch/ wohnen55plus In diesem Online-Ratgeber finden Wohneigentümer alle Themen, mit denen sie sich spätestens mit 55 Jahren befassen sollten: von der Tragbarkeit im Alter über die Vor- und Nachteile einer Amortisation, die erbrechtlichen Vorkehrungen, um dem Partner den Verbleib imWohneigentum zu sichern, bis zu den Möglichkeiten, wie Wohneigentum in der Familie weitergegeben werden kann. eine Schenkung angebracht oder muss es ein regulärer Verkauf sein? Allenfalls bietet sich als Zwischenlösung eine Vermietung an. Ob Schenkung, Verkauf oder Vererbung: Eine Standardlösung gibt es bei der Übertragung einer Liegenschaft nicht. Jede Variante kann unter bestimmten Umständen emotional wie finanziell die attraktivste, fairste und die ausgewogenste sein. Damit ein solches «Geschäft» allerdings zur Zufriedenheit aller Beteiligten über die Bühne gehen kann, muss einiges an Vorarbeit geleistet werden. Drei Möglichkeiten für eine geregelte Übergabe n Eine Schenkung bedarf einiges an Vorbereitung. In der Praxis hat man grösstenteils mit Teilschenkungen zu tun. Das heisst, dass sich die Schenkenden ein Wohnrecht oder die Nutzniessung der Liegenschaft einräumen oder sie zu einem besonders günstigen Preis verkaufen. Dabei ist zu beachten, dass danach die Mittel zur Finanzierung des eigenen Lebensabends noch ausreichen. Sofern keine Nachkommen vorhanden sind, kann zum Beispiel mit der Schenkung einer Liegenschaft an eine Stiftung dazu beitragen, günstigen Wohnraum für Bedürftige zu schaffen. n Wer sein Wohneigentum vererben will, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wem und zu welchem Preis er die Liegenschaft vermachen möchte. Ohne Testament oder Erbvertrag geht die Liegenschaft entlang der gesetzlichen Erbfolge an die Verwandten. Mit dem Abschluss eines Testaments oder Erbvertrags kann der Erblasser eine Person oder einen Personenkreis zusätzlich begünstigen. Besonders hilfreich kann das für ältere Personen sein, die ohne Nachkommen sind. Generell gilt: Wer sein Erbe klar und frühzeitig regelt, beugt allfälligen Erbstreitigkeiten vor. n Ist eine familieninterne Übergabe der Liegenschaft kein Thema, bleibt der Verkauf. Auch hier braucht es eine Strategie: Ist ein maximaler Verkaufserlös das höchste Ziel? Dann ist ein Bieterverfahren angezeigt. Oder möchte man sein geliebtes Eigenheim dem «richtigen Nachfolger» in die Hände geben? Bei allem Idealismus darf nicht vergessen werden, dass der Verkauf des Wohneigentums je nach Lebenssituation einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge leisten kann oder sogar muss. PUBLIREPORTAGE Das Eigenheim – ein Traum auf Zeit

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