Zenit Nr. 3, September 2021

Pro Senectute Kanton Luzern 3 | 21 11 TIERHALTUNG Mit ein paar Streicheleinheiten und Futter ist sie bereits ausreichend versorgt, und eine Fremdbetreuung während der Ferien oder in Abwesenheiten ist gut zu organisieren. Für fitte Senioren ist ein Hund ein wertvoller Begleiter. Aber das ist doch eine viel grössere Betreuungsaufgabe. Tiergerechte Haltung ist leider nicht immer möglich. Welchen Umgang «schulden» wir dem Tier? Bei Katzen ist auf einen grosszügigen Auslauf zu achten. Wohnungskatzen sollten nicht alleine sein. Es gilt, wenn möglich, ein zweites Gspänli zu halten, auf vermehrte Beschäftigungsmöglichkeiten zu achten und genügend Zeit zu Hause zu verbringen. Hunde benötigen mindestens einen täglichen Spaziergang. Hier sind auch Beschäftigung und Erziehung Grundlage einer tiergerechten Haltung. Tierarztkosten für ein geliebtes Haustier können insbesondere für Menschen im AHV-Alter rasch uner- schwinglich werden. Gibt es aus ethischer Sicht eine «Schmerzgrenze»? Ja und Nein. Ethisch geht es primär nicht um Kosten, sondern vielmehr um die Lebensqualität für den Patienten. Es ist also wichtig, dass die Behandlung eine Verbesserung für das Tier mit sich bringt und der erwartete Zustand nach der Behandlung respektive der Operation tiergerecht ist. Die finanziellen Möglichkeiten der Besitzerinnen und Besitzer sind natürlich unterschiedlich. Eine sorgfältige Kalkulation der zu erwartenden Kosten ist deshalb sinnvoll. Für Halterinnen und Halter mit knappem Budget ist eine Tierkrankenkasse durchaus von Vorteil. Tiere werden genau wie wir Menschen älter und kommen ins «Seniorenalter». Loslassen und Abschied- nehmen ist oft ein schwieriger und langer Prozess. Wie weit darf Tierliebe gehen? Die von der Gesellschaft als normal empfundenen Grenzen verschieben sich stetig. Oft ist das Tier ein Familienmitglied und wird auch entsprechend in den Alltag integriert. Was aber nicht heissen muss, dass es vermenschlicht wird. Ein Tier sollte genau wie der Mensch in Würde altern dürfen und die Einschränkungen, die das Alter mit sich bringt, verkraften können. Falls die Lebensqualität nicht mehr genügt, steht der Weg der Euthanasie offen. Ob Euthanasie angewendet wird oder ob der bettlägrige Vierbeiner aufopfernd und wochenlang in den Tod begleitet wird, steht allen Besitzerinnen und Besitzern offen. Das Tier darf aber keinesfalls vernachlässigt werden. Gibt es Tipps, wie richtiges Trauern vor sich gehen kann? Trauern ist eine sehr persönliche und individuelle Sache und wird daher sehr unterschiedlich angegangen. Primär ist es wichtig, dass das Haustier während seines Lebens liebevoll umsorgt und betreut wird und eine eventuelle Euthanasie ruhig und in Würde verläuft. Gespräche mit nahestehenden Personen helfen, den Tod des geliebten Tieres anzunehmen und zu verarbeiten. Nicht selten sprechen die Besitzerinnen und Besitzer bereits in der Tierarztpraxis über den Verlust. Auch Abschiedsrituale helfen, darüber hinwegzukommen. Es gibt sogar einen Tierfriedhof. Im Grunde genommen ist die Situation beim Ableben eines Tieres gleich wie bei einem anderen Verlust. Wir müssen um alles trauern, was uns viel bedeutet und wichtig ist – sei es ein Hobby, das wir aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen, ein Haus, aus dem wir aus- ziehen, oder eben ein Lebewesen, das wir verlieren. INTERVIEW: ESTHER PETER Jetzt informieren www.srk-luzern.ch 041 418 74 44 Rotkreuz-Fahrdienst mehr «Dank dem Fahrdienst bleibe ich mobil und komme sicher ans Ziel.» Menschlichkeit macht mobil. Wir fahren Sie im ganzen Kanton. Im Privatwagen oder mit dem Rollstuhlauto. Unsere Dienstleistungen: Beratung Besuchsdienst Entlastungsdienst Fahrdienst Hilfsmittel Kinderbetreuung Notruf Vorsorge Inserat

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