KINDERÄRZTE.SCHWEIZ 3/2021

6 INTERN 03 / 2021 K I N D E R Ä R Z T E . SCHWEIZ W ie so vieles musste die traditionelle KIS Winterta- gung vom Januar auf den Mai verschoben wer- den – coronabedingt. Es drängte sich also die Frage nach einem neuen Namen auf, um auch in den folgen- den Jahren nicht aufgrund des Titels der Veranstaltung saisonal abhängig zu sein. Ziel dieser Treffen ist es, in ei- nem überschaubaren Kreis von interessierten Pädiatern ein aktuelles Thema kreativ zu besprechen und Impulse für alle KIS-Mitglieder zu geben. Also IMPULSATELIER. Am 27. Mai 2021 trafen sich nach langer Zeit erstmalig wieder physisch 12 Kinderärztinnen im Alterszentrum Hottingen in Zürich, während in den Nebenräumen auch die MPAs ihre erste Live-Fortbildung 2021 abhiel- ten. Unser Coronaschutzkonzept beinhaltete: Masken- pflicht, Kaffeekonsum zu viert im Sitzen, Impfnachweis oder negativer Testnachweis. Das aktuelle Thema: QUALITÄT – eine Diskussion ■ Was können wir als Berufsverband unseren Mitglie- dern zum Thema Qualität bieten? ■ Was wollen wir als Praxispädiaterinnen zum Thema Qualität leisten? ■ Wie können wir es erreichen, Freude an Qualitäts- nachweisen zu bekommen und nicht nur Vorschrif- ten zu erfüllen? ■ Wie ist Qualität messbar? Den ersten Input-Vortrag hat Dominique Gut, Praxispä- diater aus Hochdorf (LU) impulsgebend betitelt: «Quali- tät – eine Diskussion». Er ist dipl. Qualitätsmanager NDS HF und Vorstandsmitglied sowie Qualitätsbeauftragter von pädiatrie schweiz (SGP). Qualität ist etwas, worüber man diskutieren muss. In Zukunft wird man nur noch mit Krankenkassen ab- rechnen können, wenn man gewisse Qualitätskriteri- en erfüllt. Unser Spielraum als Praxispädiaterinnen liegt hauptsächlich darin, dass wir Inputs in die Qualitätsver- träge liefern können; auf andere Faktoren haben wir sehr wenig Einfluss. Qualitätsbeispiele kommen mehrheitlich aus der Wirt- schaft, so ist es eine Herausforderung, diese in die Me- dizin/Pädiatrie zu übersetzen Am 1. April 2022 tritt voraussichtlich der neue Arti- kel (Art. 58) im KVG (Bundesgesetz über die Kranken- versicherung) in Kraft – zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Der Bundesrat legt – nach Anhö- rung der interessierten Organisationen – 4-Jahres-Zie- le zur Sicherung und Förderung der Qualität fest. Eine eidgenössische Qualitätskommission wird vom Bundes- rat eingesetzt. Unter anderem beauftragt diese Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung sowie systematische Studien durchzuführen, neue Qualitäts- indikatoren zu entwickeln oder bestehende weiterzu- entwickeln. In solchen Qualitätsverträgen ist Folgen- des zu regeln: ■ Qualitätsmessungen und Massnahmen zur Quali- tätsentwicklung ■ Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der Fest- legung von Verbesserungsmassnahmen ■ Überprüfung der Einhaltung der Verbesserungs- massnahmen ■ Veröffentlichung der Qualitätsmessungen und Ver- besserungsmassnahmen ■ Sanktionen bei Verletzungen des Vertrags ■ Erstellen eines Jahresberichts über den Stand der Qualitätsentwicklung zu Händen der eidgenössi- schen Qualitätskommission und des Bundesrats Der Bundesrat genehmigt Qualitätsverträge. Können sich die Verbände der Leistungserbringer und Versiche- rer nicht auf einen Qualitätsvertrag einigen, legt der Bundesrat die Regeln fest. SAQM (FMH) Pilotprojekt Die Schweizerische Akademie für Qualität in der Me- dizin SAQM ist Teil der FMH. In Zusammenarbeit mit einigen Fachgesellschaften und mfe wurde ein Pilot- projekt Qualität lanciert, um Bestehendes transparent zu machen und proaktiv eine Grundlage für Qualitäts- verträge zu erarbeiten (nach der Bottom-up-Methode), geeignete Qualitätsaktivitäten zu definieren sowie die Akzeptanz und Diskussion zur Umsetzung des Gesetzes zu fördern. Teil des Pilotprojektes war eine Befragung. DR. MED. IRMELA HEINRICHS VORSTANDSMITGLIED KINDERÄRZTE SCHWEIZ, LEITERIN REDAKTIONS- KOMMISSION, USTER Korrespondenzadresse: iheinrichs@hin.ch KIS IMPULSATELIER vom 27. Mai 2021: «Qualität – eine Diskussion»

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