Pro Senectute Kanton Luzern 4 | 24 31 RATGEBER es Sinn, Privatkonten allenfalls aufzulösen und das Geld auf ein Sparkonto zu übertragen. Weniger Konten führen nicht nur zu tieferen Kosten, sondern haben noch andere Vorteile. Man erhält eine bessere Übersicht über seine Finanzen. Es kann sich in der heutigen Zeit wieder lohnen, Konten, welche keinen Zins abwerfen, aufzulösen und das Geld stattdessen auf ein zinsbringendes Konto zu übertragen. Gibt es Fälle, in denen das Verteilen des Geldes auf mehrere Konten bei verschiedenen Banken dennoch angezeigt ist? Ja, bei Personen mit hohem Vermögen ist das Verteilen des Geldes auf verschiedene Banken ein Sicherheitsfaktor. Denn die Einlagensicherung schützt bei einer Insolvenz des Bankinstitutes Kontoguthaben bis zu einem maximalen Betrag von insgesamt 100 000 Franken pro Person und Bank. Bei Wertschriften ist die Bank hingegen nur Verwahrungsstelle und nicht Schuldnerin. Das heisst, diese würden bei einem Bankkonkurs herausgegeben bzw. an eine andere Bank zur Verwahrung transferiert. Gibt es bei Kündigungen von Konten Hürden, die zu beachten sind? Es sind Kündigungsfristen und Rückzugslimiten zu beachten. Diese hängen vom jeweiligen Bankinstitut und der Art des Kontos ab. Bevor Geld überwiesen wird, welches man eventuell kurzfristig wieder benötigt, sollte man sich da- rüber erkundigen. Muss man mehr Geld als die Rückzugslimite beziehen, wird eine Gebühr belastet. Beim Vergleichen von Banken kann man schnell den Überblick verlieren. Jede Bank rühmt sich selbst mit dem besten Angebot. Worauf sollte man achten? Wichtig ist das Vertrauen in die Bank. Vielleicht wünscht man sich eine Bank in der Nähe des Wohnorts und den persönlichen Kontakt. Auch die Öffnungszeiten können je nach Bedürfnis wichtig sein. Diese Kriterien verlieren jedoch an Bedeutung, wenn die Bankgeschäfte vorwiegend online abgewickelt werden. Was oft nicht bedacht wird: Im Todesfall müssen die Erben die Konten auf den verschiedenen Banken auflösen und persönlich vorbeigehen. Das kann einen hohen Aufwand bedeuten. Damit Erben ein Bankkonto auflösen können, benötigen sie die Erbenbescheinigung. Zudem muss sich jede erbberechtigte Person ausweisen (Kopie ID oder Pass) und sie müssen mit Unterschrift bestätigen, dass sie mit der Auf- lösung des Kontos einverstanden sind. Ein Erbenvertreter kann Unterlagen und den Saldierungsauftrag persönlich bei der Bank abgeben oder die Unterlagen können der Bank schriftlich zugestellt werden. Es kann hilfreich sein, wenn man dies mit der Bank vorher abspricht, denn auch da hat jede Bank möglicherweise eigene Regeln. Gewisse Banken bieten Senioren-Sparkonten an. Was ist daran besonders und lohnen sich diese tatsächlich? Sparkonten für Seniorinnen und Senioren boten lange Zeit einen etwas höheren Zinssatz als gewöhnliche Sparkonten und sind meist spesenfrei. In der momentanen Niedrig- zinsphase haben sich die Seniorensparkonten bezüglich Zinsen allerdings den übrigen Sparkonten angeglichen. Zudem gilt es, die Rückzugsbedingungen zu beachten. Für Kreditkarten fallen vielfach ebenfalls Gebühren an. In welchen Fällen kann man sich heutzutage eine Kreditkarte sparen? Das hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab. Wenn jemand viel unterwegs ist und ins Ausland reist, kann eine Kreditkarte sinnvoll sein, da sie auch zusätzliche Leistungen wie Versicherungen enthält und breit akzeptiert ist. Die Karte bietet einen kurzfristigen Kredit und die Ab- buchung erfolgt zeitversetzt. Das gibt eine zusätzliche Sicherheit, wenn jemand unverhofft mehr Auslagen hat. Für den alltäglichen Gebrauch jedoch reicht meist die Debit-Karte. Da erfolgt die direkte Abbuchung vom Konto, es ist also kein Kredit. Die Debit-Karte ist international und bei Reservierungen eingeschränkt akzeptiert. Für Online-Einkäufe kann man sie jedoch ebenfalls nutzen. Treuhanddienst Pro Senectute Kanton Luzern Wünschen Sie längerfristige Hilfe bei Ihren administrativen Arbeiten? Der Treuhanddienst von Pro Senectute Kanton Luzern unterstützt und berät in administrativen und finanziellen Angelegenheiten zuverlässig und diskret. Das Angebot sowie die Tarife finden Sie unter lu.prosenectute.ch/Treuhanddienst Astrid Seuret Vreni Wittwer
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