Zenit Nr. 4, November 2021

Foto: Adobe Stock 34 Pro Senectute Kanton Luzern 4 | 21 Die meisten Immobilienbesitzer stehen irgendwann vor der Entscheidung, die eigenen vier Wände in andere Hände zu geben. Die Frage lautet dann: Vererben, verschenken oder verkaufen? Jede Lösung erfor- dert eine sorgfältige Planung. Knapp 40 Prozent der Schweizer Be- völkerung besitzen ein Haus oder eine Wohnung. Die Verbleibdauer in den eigenen vier Wänden nimmt aber eher ab. Der Erwerb von Wohneigen- tum ist heute nicht mehr zwingend ein Entscheid fürs Leben. Laut einer Studie des Meinungsforschungs- instituts GfK sieht jeder fünfte Liegenschaftsbesitzer sein Eigentum nur als vorübergehende Bleibe. Gleichwohl geben über 70 Prozent an, bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben zu wollen. Eine Übergabe bedingt Vorarbeit Aber auch diese Eigenheimbesitzer bewohnen ihre Immobilie nicht ewig – freiwillig oder unfreiwillig. Im Alter kann ein fehlender Anschluss zum öf- fentlichen Verkehr oder die fehlende Rollstuhltauglichkeit der Grund für den Auszug sein. Was passiert dann mit der Liegenschaft? Sind Nachkom- men vorhanden? Sind sie erwachsen und können und wollen sie die Liegenschaft übernehmen? Ist eine Schenkung angebracht oder muss es ein regulärer Verkauf sein? Allenfalls bietet sich als Zwischenlö- sung eine Vermietung an. Ob Schen- RaiffeisenCasa.ch/ wohnen55plus In diesem Online-Ratgeber finden Wohneigentümer alle Themen, mit denen sie sich spätestens mit 55 Jahren befassen sollten: Von der Tragbarkeit im Alter, über die Vor- und Nachteile einer Amortisa- tion, die erbrechtlichen Vorkeh- rungen, um dem Partner den Verbleib imWohneigentum zu sichern, bis zu den Möglichkeiten, wie Wohneigentum in der Familie weitergegeben werden kann. Das Eigenheim – ein Traum auf Zeit kung, Verkauf oder Vererbung: Eine Standardlösung gibt es bei der Über- tragung einer Liegenschaft nicht. Jede Variante kann unter bestimmten Umständen emotional wie finanziell die attraktivste, fairste und ausge- wogenste sein. Damit ein solches «Geschäft» zur Zufriedenheit aller Beteiligten über die Bühne gehen kann, muss aber einiges an Vorarbeit geleistet werden. Schenken, vererben, verkaufen Eine Schenkung bedarf einiges an Vorbereitung. In der Praxis hat man meist mit Teilschenkungen zu tun. Das heisst, dass sich die Schenken- den ein Wohnrecht oder die Nutznies- sung der Liegenschaft einräumen oder sie zu einem besonders güns- tigen Preis verkaufen. Dabei ist zu beachten, dass danach die Mittel zur Finanzierung des eigenen Lebens- abends noch ausreichen. Fehlen Nachkommen, kann zum Beispiel die Schenkung einer Liegenschaft an eine Stiftung dazu beitragen, güns- tigen Wohnraum für Bedürftige zu schaffen. Wer sein Wohneigentum vererben will, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wem und zu wel- chem Preis er die Liegenschaft ver- machen möchte. Ohne Testament oder Erbvertrag geht die Liegenschaft entlang der gesetzlichen Erbfolge an die Verwandten. Mit dem Abschluss eines Testaments oder Erbvertrags kann der Erblasser eine Person oder einen Personen- kreis zusätzlich begünstigen. Sehr hilfreich kann das für ältere Personen sein, die ohne Nachkommen sind. Ge- nerell gilt: Wer das Erbe klar und frühzeitig regelt, beugt allfälligen Erbstreitigkeiten vor. Ist eine familieninterne Übergabe der Liegenschaft kein Thema, bleibt der Verkauf. Auch hier braucht es eine Strategie: Ist ein maximaler Verkaufs- erlös das höchste Ziel? Dann ist ein Bieterverfahren angezeigt. Oder möchte man sein Eigenheim dem «richtigen Nachfolger» in die Hände geben? Bei allem Idealismus darf aber nicht vergessen werden, dass der Verkauf des Wohneigentums je nach Lebenssituation einen wichti- gen Beitrag zur Altersvorsorge leisten kann oder sogar muss. PUBLIREPORTAGE

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