Die meisten Wohneigentümer stehen irgendwann vor der Entscheidung, wie es mit den eigenen vier Wänden weitergehen soll. Die Frage lautet dann: Im Eigenheim bleiben und vielleicht umbauen oder lieber weitergeben oder verkaufen? Wer Sicherheit im Alter möchte, sollte sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinandersetzen. Viele träumen von den eigenen vier Wänden. Dennoch ist der Erwerb von Wohneigentum heute nicht mehr zwingend ein Entscheid fürs Leben. Gerade mit Blick auf die Pensionierung stehen viele Wohneigentümerinnen und -eigentümer vor der Frage, welche Wohnsituation und Lebensform für sie im Alter die richtige ist. Bedürfnisgerecht wohnen Das Eigenheim ist oft mehr als nur eine Immo- bilie – es ist ein Zuhause, voller Erinnerungen und Werte. Viele möchten deshalb gerne so lange wie möglich in der eigenen Immobilie wohnhaft bleiben, auch nach der Pensionierung. Neben der emotionalen Bindung gibt es auch finanzielle Vorteile: Im Gegensatz zum Wohnen zur Miete können die Wohnkosten beispielsweise nach der Pensionierung durch eine gezielte Amortisation der Hypothek erheblich gesenkt werden. Wer möglichst lange in der eigenen Liegenschaft bleiben möchte, sollte vorausschauend planen und mögliche Investitionen für Modernisierungen bedenken – sei dies für altersgerechte Räume, eine neue Küche oder den Ersatz des fossilen Heizungssystems. So kann man sicherstellen, dass der Wohnkomfort auch im Alter weiterhin den eigenen Ansprüchen entspricht. Geregelt weitergeben Auch wenn viele gerne bis ins hohe Alter in der eigenen Immobilie bleiben wollen, ist das nicht immer möglich. Ein schlechter Anschluss zum öffentlichen Verkehr oder die fehlende Barrierefreiheit kann im Alter der Grund für einen Auszug sein. Viele möchten dabei ihr Haus oder ihre Wohnung in der Familie behalten und an die eigenen Kinder oder andere Nachkommen weitergeben. Wer sein Wohneigentum zu Lebzeiten innerhalb der Familie weitergeben will, sollte sich frühzeitig Gedanken machen, wem und zu welchem Preis er die Liegenschaft weitergeben möchte. Grundsätzlich gilt die (teilweise) unentgeltliche Weitergabe des Eigentums an Nachkommen als Erb- vorbezug und der Schenkungsbetrag muss bei der Erbteilung an den Erbteil angerechnet und gegenüber allfälligen Geschwistern ausgeglichen werden. Auch wenn man erst auf den Todesfall hin (z.B. im Testament) festlegen will, wer die Liegenschaft als Erbe erhalten soll, gelten dieselben Prinzipien. Und für beide Varianten gilt: Alle Nachkommen sollten offen und transparent informiert werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden, mit der alle einverstanden sind. So können Konflikte und Erbstreitigkeiten vermieden werden. Zum optimalen Zeitpunkt verkaufen Möchte man nicht im Wohneigentum bleiben und ist eine familieninterne Weitergabe kein Thema, bleibt der Verkauf. Dabei ist es zunächst wichtig, den Marktwert der eigenen Immobilie zu kennen. Sofern man den Zeitpunkt des Verkaufs selbst bestimmen kann und dieser nicht aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen überstürzt erfolgen muss, sollte man sich für den Verkaufs- prozess Zeit nehmen. Oft lohnt es sich abzuwarten, bis man einen Käufer findet, der bereit ist, den gewünschten Betrag zu zahlen. Wer keinen Zeitdruck hat, kann zudem den Verkaufszeitpunkt besser auf die Marktlage ausrichten, was einen höheren Verkaufspreis bedeuten kann. Ob Verbleib, Weitergabe oder Verkauf – entscheidend ist es, frühzeitig die richtigen Weichen für eine sichere Zukunft zu stellen. Ihre Bankberaterin oder Ihr Bankberater zeigt Ihnen gerne Ihre finanziellen Rahmenbedingungen auf und PUBLIREPORTAGE Das Eigenheim – ein Traum auf Zeit Raiffeisen – Ihre Expertin rund ums Eigenheim Haben Sie Fragen zu den Möglich- keiten für Ihr Eigenheim im Alter? Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater kennt Ihre indivi- duelle Situation und unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihr Eigenheim oder in der Nach- lassberatung. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, einen Beratungstermin zu vereinbaren, finden Sie auf der Webseite raiffeisen.ch/eigenheim-im-alter hilft Ihnen, die optimale Lösung für Sie zu finden. Foto: zVg 38 Pro Senectute Kanton Luzern 3 | 25
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