Zenit Nr. 2, Juni 2022

Pro Senectute Kanton Luzern 2 | 22 25 Foto: zVg strecken, sodass das Geld anstatt zwanzig Jahre vielleicht sogar dreissig Jahre lang reicht. Wichtig ist dabei, auf ein professionell verwaltetes Gefäss zu vertrauen und nicht zu spekulieren. Beim Anlegen hat man die Möglichkeit, das Geld in verschiedenen sogenannten «Töpfen» anzulegen und dabei bei jedem Topf die Anlagestrategie dem entsprechenden Zeithorizont anzupassen. Der erste Topf für die ersten zehn Jahre sollte möglichst liquide sein. Den nächsten Topf ab dem Alter von zirka 75 Jahren kann man etwas sportlicher anlegen, da der Anlagehorizont zehn Jahre beträgt. Und wer genügend Geld zur Verfügung hat, kann sogar einen generationsübergreifenden Topf anlegen. Viele Pensionskassen stellen Versicherte vor die Wahl, ob sie das Pensionskassenkapital über Kapitalbezug, als Rente oder in einer Mischform beziehen. Was empfehlen Sie? Gemäss unserer jährlicher Umfrage Vorsorgebarometer geht der Trend hin zu Kapitalbezug. Allgemeine Empfehlungen dazu gibt es aber nicht. Das wäre unseriös, da die Lebensumstände und Bedürfnisse sehr individuell sind. Die perfekte Wahl ist z.B. abhängig von der Lebenserwartung, die man ja nicht kennt. Sie ist aber auch sehr abhängig von der inBezug ihrer zweiten und dritten Säule sogar auf insgesamt vier Jahre staffeln. Die dritte Säule kann zudem bereits fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. So kann man über fünf Jahre ein Säule-3a-Konto nach dem anderen auflösen. Zum Schluss: Macht es Sinn, sein Kapital bereits zu Lebzeiten an Erben zu verschenken oder behält man es zur Sicherheit besser bei sich? Jene, die finanziell sehr gut gebettet sind, sollten das Kapital aus meiner Sicht jenen Familienmitgliedern geben, die das zu diesem Zeitpunkt wirklich brauchen können, beispielsweise für langfristige Investitionen wie Ausbildungen oder den Erwerb von Wohneigentum. Das ist sogar aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. dividuellen Ausgangslage, beispielsweise von der Höhe des Pensionskassenguthabens. Diesen Fakt kennt man sehr wohl und sollte ihn in die Entscheidung miteinbeziehen. Ein wichtiges Thema bleiben die Steuern. Ist das bezogene Alterskapital steuerpflichtig? Die Altersrente, egal ob aus der ersten oder zweiten Säule, ist steuerpflichtig. Viele Menschen unterschätzen die Steuerrechnung im Rentenalter. Man hat ein monatliches Einkommen, doch die Berufsauslagen fallen alle weg. Wie hoch der Steuersatz ausfällt, ist kantonal geregelt. Grundsätzlich verhält sich der Steuersatz aber progressiv, das heisst, je höher der Betrag im gleichen Kalenderjahr, desto höher der Steuersatz. Deshalb empfehlen wir, die Kapitalbezüge auf verschiedene Kalenderjahre zu staffeln. So kann man beispielsweise den Bezug der zweiten und dritten Säule auf zwei Jahre verteilen. Wer verheiratet ist, kann Steuern sparen, indem die beiden Ehepartner den «Viele Leute haben nach der Pensionierung Mühe, ihr Geld anzurühren. Dabei wurde das Geld angespart, um den Ruhestand geniessen zu können.» Tashi Gumbatshang, Raiffeisen Schweiz

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