JAHRESTAGUNG 04 / 2025 KINDERÄRZTE. SCHWEIZ 42 REFERENTIN: DANIELA CLÉMENT Präsidentin Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland, Aarberg MODERATION/AUTORIN: SIMONE HÄNNI Medizinische Praxisassistentin, Kinder- und Jugendpraxis am Bollwerk, Bern Korrespondenzadresse: simone93@gmx.ch Vorprogramm: MPAs Kindesschutz KESB • Vorbehalten sind Meldungen mit Entbindung der Schweigepflicht durch die betroffene Person oder der dafür zuständigen Behörde (z.B. Kantonsarztamt). • Hilfspersonen von Berufsgeheimnisträger:innen wie MPAs, Sekretär:innen oder Pflegefachpersonen haben kein selbstständiges Melderecht über eine:n Patient:in. • Ausnahme: Kantonale Bestimmungen zu Meldepflichten, diese müssen zwingend in den betroffenen Kantonen beachtet werden. Ausführliches Merkblatt dazu: Merkblatt KOKES «Melderechte und Meldepflichten an die KESB» Bei Fragen oder Unklarheiten kann immer gerne mit der zuständigen KESB Kontakt aufgenommen werden, auch um einen Fall anonym besprechen zu können. ■ Einen guten Überblick findet man auch unter folgendem Link: kesb-kurz-erklaert.ch Die Besucher:innen hörten viel Wissenswertes über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, vorgetragen von Daniela Clément, Präsidentin der KESB Seeland. Zusammengefasst hier die drei wichtigsten Punkte: ■ Die KESB handelt immer mit dem Grundsatz, so viel wie nötig und so wenig wie möglich, um den Schutz zu gewährleisten, aber die Freiheit und Selbstbestimmung so wenig wie möglich einzuschränken. ■ Schweigepflicht: • Bei Berufsgeheimnisträger:innen wie Ärzt:innen oder Psycholog:innen muss zwischen der Meldung von Kindern oder Erwachsenen unterschieden werden. • Für Meldungen bei Kindern besteht ein Melderecht, wenn dies im Interesse des Kindeswohls ist (Interessenabwägung durch Berufsgeheimnisträger:innen). • Für Meldungen bei erwachsenen Personen besteht grundsätzlich kein Melderecht, ausser in Fällen hoher Dringlichkeit und grosser Gefahr. Inputreferat MPAs: Berufspolitik SVA MPA und Berufspolitik – Kenne deine Rechte REFERENTINNEN: NICOLE THÖNEN MPK Zentralpräsidentin Schweizerischer Verband Medizinischer Praxisfachpersonen SVA, Belp DENISE GILLI LIC. IUR. Geschäftsführerin, Schweizerischer Verband Medizinischer Praxisfachpersonen SVA, Belp MODERATION/AUTORIN: SIMONE SCHERRER Medizinische Praxisassistentin, Kinderarztpraxis Landquart Korrespondenzadresse: simonea@bluewin.ch zukünftige Entwicklung des Berufsbildes. Die Teilnehmenden brachten ihre eigenen Erfahrungen ein und diskutierten über gemeinsame Anliegen, wie zum Beispiel den Anspruch auf einen inhaltlich klar definierten Arbeitsvertrag mit geregelten Arbeitszeiten. Mehrwert für Mitglieder: Das Inputreferat zeigte, wie wichtig der Austausch innerhalb der Berufsgruppe ist. Neben solchen Veranstaltungen profitieren Mitglieder vom kostenlosen, telefonischen Rechtsberatungsdienst des Verbandes sowie von einem breiten vergünstigten Angebot an Weiterbildungen. Damit stärkt der SVA die Stimme der medizinischen Praxisassistent:innen nachhaltig. ■ Rückblick über das Inputreferat für medizinische Praxisassistent:innen Im Rahmen des Schweizerischen Verbandes der Medizinischen Praxisassistent:innen (SVA) fand das Inputreferat als interaktiver Workshop zur Berufspolitik statt. Unter der Leitung der Zentralpräsidentin Nicole Thönen und Geschäftsführerin lic. jur. Denise Gilli von der Geschäftsstelle in Belp wurden zentrale berufspolitische Themen diskutiert, welche den Berufsalltag von medizinischen Praxisassistent:innen direkt betreffen. Im Mittelpunkt standen Fragen rund um Arbeitszeit- und Ferienregelungen, Fort- und Weiterbildungen sowie die
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