04 / 2024 BERUFSPOLITIK KINDERÄRZTE. SCHWEIZ 11 rekturmassnahmen müssen die Leistungen in der Haus- und Kinderarztpraxis speziell berücksichtigen. Leistungen in Spital und Praxis sowie zwischen Spezialisten und Grundversorgern müssten differenziert beurteilt werden können, sonst kann es zu gravierenden wirtschaftlichen «Kollateralschäden» kommen, wenn es zu Korrekturen nach unten kommt. ■ Keine Anwendung des ambulanten Pauschaltarifs für Leistungen in der haus- und kinderärztlichen Grundversorgung: In der Praxis-Medizin ist eine Anwendung des ambulanten Pauschaltarifs aufgrund der Heterogenität der Konsultationen / medizinischen Probleme schlichtweg nicht möglich. ■ Keine ICD-10-Codierung für die haus- und kinderärztliche Grundversorgung: Um zusätzlichen administrativen Aufwand zu vermeiden, darf es keine verpflichtende ICD-10-Codierung in der haus- und kinderärztlichen Grundversorgung geben (ICD10-Codierung ist für die amb. Pauschalen nötig). ■ Abrechnung von Leistungen der MPK (Medizinische Praxiskoordinator:innen): Leistungen, die von Medizinischen Praxiskoordinator:innen (MPK) erbracht werden und für die sie ausgebildet sind, müssen auch in der Kinder- und Jugendmedizin abgerechnet werden können. ■ Sicherstellung der Abrechenbarkeit von Leistungen der Assistenzärzt:innen während der Weiterbildung: Analog zu Spitalambulatorien muss auch in der haus- und kinderärztlichen Versorgung die Abrechenbarkeit der Leistungen von Assistenzärzt:innen während der Weiterbildung sichergestellt sein. Dies ist wichtig, um eine kontinuierliche und hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Speziell in der Pädiatrie wird Tardoc voraussichtlich einige, schon längst nötige Neuerungen bringen: z. B. kann die 1. Monatsvorsorge am gleichen Tag mit der Hüftsonografie abgerechnet werden. Auch sind Positionen für die Abrechnung von Plusoptix sowie Audiometrie (ohne camera silens) vorgesehen. Petition mfe – 53000 Stimmen! Mit über 53000 konnten wir die Unterschriftensammlung zum «Impulsprogramm Hausarztmedizin» beenden. Am 12.9.24 wurden die Unterschriften in Bern abgegeben. Mehr Infos findet ihr unter: https://www.hausaerzteschweiz.ch/petition-2024. Die medizinische Fachgesellschaft mfe Schweiz handelt ausschliesslich im Interesse der Haus- und Kinderärzt:innen und richtet all ihre Aktivitäten darauf aus, die ärztliche Grundversorgung zu stärken. Es ist unerlässlich, die Errungenschaften des Tardoc zu sichern und keine Kompromisse einzugehen, die diese gefährden könnten. ■ TARDOC – Was zwingend sichergestellt sein muss oder der Teufel liegt im Detail! Wir alle fiebern der Einführung von Tardoc entgegen. Tardoc könnte grosse Verbesserungen bringen – jedoch liegt der Teufel im Detail. Im Brief, der vom Bundesrat am 19. Juni 2024 veröffentlicht wurde, soll Tardoc gemeinsam mit den ambulanten Pauschalen eingeführt werden. Die sich daraus ergebenden Herausforderungen und Feinheiten, die Auflagen, die vom Bundesrat gemacht werden, sind komplex und beeinflussen die Einführung des Tardoc stark. Wichtigste Eckpunkte zur Einführung von Tardoc Seit der Genehmigung durch den Bundesrat vom 19.6.24 arbeitet die OAAT AG (https://oaat-otma.ch; nationale, ambulante Tariforganisation der Leistungserbringer und Versicherer: santésuisse, curafutura, H+ die Spitäler, FMH, KML, GDK) mit Hochdruck an den nötigen Anpassungen. Am 1.11.24 müsste ein genehmigungsfähiger Vorschlag von der OAAT AG erarbeitet sein, der dann dem Bundesrat zur Bewilligung vorgelegt werden kann. Mitte September lagen nun die Konzepte für die Einreichung für die Fachgesellschaften vor: und zeigen weiterhin viele Mängel. Aufgrund dieser Mängel hat die Delegiertenversammlung der FMH am 26.9.24 den Tardoc mit den Pauschalen im Grundsatz angenommen und zusätzlich notwendige flankierende Massnahmen beschlossen, die nun erneut unter den Tarifpartnern diskutiert werden müssen. Diese sind insbesondere für uns Grundversorger:innen von Relevanz, da sichergestellt werden muss, dass im Rahmen der Kostenneutralität die Pauschalen zu keiner Abwertung unserer Positionen führen können. In der Zeit seit dem 19.6.24 hat sich mfe Schweiz intensiv mit den Vorgaben und Konzepten beschäftigt und steht in engem Kontakt v. a. mit der FMH sowie den weiteren beteiligten Akteuren, um sich für die Interessen der Hausarzt- und Kinderarztmedizin einzusetzen. mfe hat zur Einführung des neuen Tarifs Folgendes gefordert: ■ Aufwertung der haus- und kinderärztlichen Leistungen: Eine Erhöhung der Vergütung für haus- und kinderärztliche Leistungen ist notwendig. Diese Leistungen müssen endlich angemessen honoriert werden und die wirtschaftliche Basis der Grundversorger muss sichergestellt werden. Dies soll u. a. mit Ausweitung der Kinderzuschläge bis zum 12. Lebensjahr erfolgen. ■ Ausgefeiltes Kostenneutralitätskonzept im Rahmen der gemeinsamen Einführung von Tardoc und den ambulanten Pauschalen: Das Monitoring und die möglicherweise nötigen KorDR. MED. STEFAN ROTH VORSTANDSMITGLIED MFE, ZUSTÄNDIGKEIT PÄDIATRIE, VORSTANDSMITGLIED KINDERÄRZTE SCHWEIZ, LIEBEFELD Korrespondenzadresse: stefan.roth@ hausaerzteschweiz.ch DR. MED. DANIELA BERGER VORSTANDSMITGLIED MFE, ZUSTÄNDIGKEIT TARIFE UND PÄDIATRIE, ZÜRICH Korrespondenzadresse: daniela.berger@ hausaerzteschweiz.ch
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