KINDERÄRZTE.SCHWEIZ 3/2021

29 03 / 2021 FORTB I LDUNG: THEMENHEFTTE I L K I N D E R Ä R Z T E. SCHWEIZ Die SAQM dankt pädiatrie schweiz, den weiteren beteiligten Ärzteorganisationen sowie den rund 3300 Ärztinnen und Ärzten, die am Pilotprojekt teilgenommen haben, für ihr grosses Engagement. sellschaften und die Ärzteorganisationen nehmen dabei eine zentrale und wichtige Rolle ein. Die FMH setzt sich in den Vertragsverhandlungen dafür ein, dass der administrative Aufwand so gering wie möglich bleibt und das Prinzip «Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW)» auch für die Qualitätsentwicklung gilt. Wenn durch die gesetzlichen Vorgaben Mehraufwände bei den Ärztinnen und Ärzten anfallen, müssen diese durch den Patientennutzen begründbar sein und im Tarif abgebildet werden. Weiter ist es für die FMH ein zentrales Anliegen, dass die Qualitätsentwicklung auf einer Lern- und Vertrauenskultur aufbaut. Die FMH informiert die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie und die anderen Ärzteorganisationen laufend und bindet sie über die bestehenden Strukturen, Austauschplattformen und Gremien in die Erarbeitung des Qualitätskonzepts ein. Das Ziel bleibt es, einen von der Ärzteschaft getragenen Lösungsvorschlag für die Umsetzung des revidierten Artikels 58 KVG zu Qualität und Wirtschaftlichkeit zu erarbeiten. Aufgrund der laufenden Vertragsverhandlungen ist aktuell noch nicht klar, wie die praxis-ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte die gesetzlichen Vorgaben von Art. 58a KVG konkret umsetzten müssen. Die FMH und pädiatrie schweiz werden selbstverständlich so früh wie möglich informieren. Alle aktuellen Informationen zu den Grundlagen und zur Umsetzung des revidierten Artikel 58 KVG finden Sie auf der Webseite www.saqm.ch > Qualität und Wirtschaftlichkeit. ■ Abb 1: Umsetzungshäufigkeit der Qualitätsverbesserungsmassnahmen im Pilotprojekt am Beispiel der SGP. Die wichtigsten Informationen im Überblick: ■ Das Parlament hat Ärztinnen und Ärzte mit der Revision des KVG gesetzlich verpflichtet, Qualitätsverbesserungsmassnahmen umzusetzen und sich an Qualitätsmessungen zu beteiligen (Art. 58a KVG und Art. 77 KVV). ■ Zur Festlegung der Rahmenbedingungen für den praxis-ambulanten ärztlichen Bereich erarbeitet die FMH zurzeit gemeinsam mit santésuisse und curafutura ein Qualitätskonzept. Gemäss Gesetz müssen die Verbände der Leistungserbringer und die Verbände der Versicherer bis am 1. April 2022 dem Bundesrat einen Qualitätsvertrag zur Genehmigung vorlegen. ■ Erste Erfahrungen mit einer möglichen Umsetzungsform konnten mit einem Pilotprojekt gewonnen werden. pädiatrie schweiz hat daran teilgenommen und in diesem Rahmen mögliche Qualitätsverbesserungsmassnahmen festgelegt und erprobt. ■ pädiatrie schweiz und die anderen der FMH angeschlossenen Organisationen werden in die Erarbeitung des Qualitätskonzepts für den praxis-ambulanten Bereich einbezogen und informiert. ■ Die Information zur praktischen Umsetzung an die Ärztinnen und Ärzte erfolgt von der FMH und den Ärzteorganisationen, sobald dies möglich ist. Erarbeitung Qualitätsvertrag mit Qualitätskonzept Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben ist die FMH zurzeit gemeinsam mit santésuisse und curafutura daran, für den praxis-ambulanten Bereich einen nationalen Rahmenvertrag mit einem entsprechenden Qualitätskonzept zu erarbeiten. Wie im Pilotprojekt muss dabei die Definition der Qualitätsverbesserungsmassnahmen und deren kontinuierliche Weiterentwicklung von der Basis aus erfolgen und getragen werden. Die FachgeSchweiz. Gesellschaft für Pädiatrie SGP Angeschriebene 966 Befragungs-Teilnahme 333 (34%) Qualitätszirkel 246 (74%) Hygienekonzept 287 (86%) Guidelines 297 (89%) Patientenbefragung 59 (18%) Notfallkonzept 221 (66%) Anteil mit 3 oder mehr Q-Aktivitäten 272 (82%)

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