KINDERÄRZTE.SCHWEIZ 3/2021

28 FORTB I LDUNG: THEMENHEFTTE I L 03 / 2021 K I N D E R Ä R Z T E. SCHWEIZ Zur Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen hat das Parlament 2019 die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Art. 58 KVG) verabschiedet. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage, die seit dem 1. April 2021 in Kraft ist, wurden finanzielle und strukturelle Instrumente geschaffen, um die Qualität im Schweizer Gesundheitswesen systematisch weiterzuentwickeln: ■ Der Bundesrat gibt mit einer Qualitätsstrategie und Vierjahreszielen die grundlegende Ausrichtung der Qualitätsentwicklung vor. ■ Die neu geschaffene eidgenössische Qualitätskommission finanziert im Rahmen ihres Budgets nationale Programme und Studien, beauftragt die (Weiter-)Entwicklung von Qualitätsindikatoren und berät den Bundesrat, die Kantone, die Leistungserbringer und die Versicherer. ■ Die Verbände der Leistungserbringer und Versicherer sind verpflichtet, in nationalen Qualitätsverträgen zu regeln, wie Qualitätsverbesserungsmassnahmen und Qualitätsmessungen umgesetzt und veröffentlicht werden. Die Qualitätsverträge müssen dem Bundesrat bis am 1. April 2022 vorgelegt werden, andernfalls kann dieser subsidiär eingreifen. ■ Die Leistungserbringer – also auch die Ärztinnen und Ärzte – müssen die vertraglich festgelegten Regeln zur Qualitätsentwicklung einhalten, damit sie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein können. Langjähriges Engagement in der Qualitätsentwicklung Die Ärzteschaft ist in Sachen Qualität seit Langem engagiert und erfolgreich unterwegs. Qualität sicherzustellen und weiterzuentwickeln ist und bleibt eine Kernaufgabe der Ärztinnen und Ärzte. Getragen von der zentralen und wichtigen Arbeit jeder einzelnen Ärztin und jedes einzelnen Arztes sowie der Ärzteorganisationen konnten zahlreiche und fundierte Qualitätsverbesserungsmassnahmen entwickelt und umgesetzt werden, stets mit Fokus auf den Patientennutzen. Um die Qualitätsaktivitäten der Ärzteorganisationen besser zu koordinieren und zu bündeln, gründete die FMH 2012 die Schweizerische Akademie für Qualität SAQM (www.saqm.ch). 2016 wurde die Qualitäts-Charta der SAQM erarbeitet, die bis heute 76 Ärzteorganisationen unterzeichnet haben und damit für Transparenz, Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit einstehen. Pilotprojekt zu Qualitätsentwicklung im ambulanten Sektor Erfahrungen mit einer möglichen Umsetzung eines Qualitätsvertrags im praxis-ambulanten Bereich wurden mit dem Ende 2020 abgeschlossenen Pilotprojekt «Veröffentlichung der Qualitätsaktivitäten der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte» gesammelt. An diesem gemeinsam von der SAQM/FMH, santésuisse und curafutura durchgeführten Pilotprojekt haben sechs PilotFachgesellschaften teilgenommen, unter anderem die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie SGP. Die PilotFachgesellschaften haben in Absprache mit der FMH/ SAQM und den Versicherern insgesamt 17 Qualitätsverbesserungsmassnahmen definiert, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem Qualitätszirkel oder die Anwendung von Guidelines. Am Pilotprojekt nahmen rund 3300 (praxis-)ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte teil. Die sehr hohe Teilnahmequote von 43 Prozent zeigt deutlich das Engagement der Ärzteschaft im Qualitätsbereich. Aber nicht nur die Beteiligung, sondern auch die Resultate machen sichtbar, dass die (praxis-)ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte die Qualität im Interesse der Patientinnen und Patienten weiterentwickeln. So gaben 82 Prozent der teilnehmenden Pädiaterinnen und Pädiater an, mindestens drei der empfohlenen Qualitätsverbesserungsmassnahmen umzusetzen (siehe Abb. 1). Die Umsetzung der Qualitätsverbesserungsmassnahmen wurden stichprobeartig überprüft, beispielsweise mittels Fachgesprächen oder Teilnahmebestätigung am Qualitätszirkel. Weitere Informationen sowie den Schlussbericht finden Sie unter www.saqm.ch > Qualität und Wirtschaftlichkeit > Pilotprojekt. MICHELLE GERBER, ESTHER KRAFT A LIC. PHIL. HUM., WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITERIN DDQ/ SAQM DER FMH B LIC. RER. OEC., LEITERIN ABTEILUNG DDQ/SAQM DER FMH Korrespondenzadresse: saqm@fmh.ch Ärztinnen und Ärzte sind seit dem 1. April 2021 gesetzlich verpflichtet, Qualitätsverbesserungsmassnahmen umzusetzen und sich an Qualitätsmessungen zu beteiligen. Diese Verpflichtung ist im revidierten und vom Parlament beschlossenen Artikel 58 KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit verankert. Die FMH ist bestrebt, mit den Verbänden der Versicherer (santésuisse und curafutura) die vertraglichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu schaffen. Die nationalen Qualitätsverträge müssen dem Bundesrat spätestens am 1. April 2022 zur Genehmigung eingereicht werden. Qualitätsentwicklung im praxisambulanten Bereich Umsetzung Art. 58 KVG Qualität und Wirtschaftlichkeit

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