KINDERÄRZTE.SCHWEIZ 4/2020

22 FORTB I LDUNG: THEMENHEFTTE I L 04 / 2020 K I N D E R Ä R Z T E . SCHWEIZ Nachfolgend finden Sie eine Auswahl einiger aktuel- ler Fragen und Antworten. Mit der freundlichen Geneh- migung des VZK und Prof. Berger publizieren wir auf der COVID-19-Seite unserer Webseite zahlreiche weite- re aktuelle Beantwortungen auf Fragen aus der Praxis: https://www.kinderaerzteschweiz.ch/Fuer-Mitglieder/ Coronavirus---COVID-19 Zu Beginn der Pandemie galt für Mitarbeiter im Gesundheitswesen eine Spezialregelung, gemäss der Mitarbeiter in einer Praxis/Spital weiterarbei- ten durften (mit Mundschutz), auch wenn jemand aus dem Team Covid-19 positiv war. Gilt diese Son- derregelung für uns noch immer? Meint, egal wie wir uns in der Praxis verhalten oder schützen, die anderen können weiterarbeiten, oder gilt wie für alle Quarantäne, falls >15’/<1,5m und ohne Mund- schutz (wir arbeiten schon mit Mundschutz, aber die Mittagspause ist z.T. schwierig)? Eine bestätigte Person mit COVID-19 muss in Isolation gehen, auch wenn sie in einer Praxis / einem Spital arbeitet. Falls es in der Praxis / dem Spital ungeschützte Kontakte gab (< 1,5m; >15min) müssen diese in Quarantäne, werden vom Con- tact Tracing kontaktiert und erhalten weitere Informationen. Wenn in der Praxis bzw. dem Spital konsequent Maske getra- gen wird, und wenn ohne Maske (z.B. Essen) wirklich 1,5m Abstand eingehalten wird, dann ist kein Contact Tracing und keine Quarantäne nötig. Wird der Abstand nur in definierten Gesprächen ohne Maske nicht eingehalten, müssen dort die Kontaktdaten vorliegen und es würde dann punktuell nur dort ein Contact Tracing/eine Quarantäne stattfinden. Ist ein/e Mitarbeitende/r der Praxis nach Kontakt (privat oder in der Praxis) mit einer bestätigten Person in Quarantäne kann diese im Kanton ZH bei Personalmangel wenn asymp- tomatisch nur für die Arbeit aufgehoben werden. Bisher galt für Kinder nach engem Kontakt mit einer positiv getesteten Person Quarantäne, wenn sie ge- sund bzw. Isolation, wenn sie krank sind. Es wurde kein Test verlangt. Bei kranken Kindern hat man das positive Ergebnis der Kontaktperson (meist Eltern oder Geschwister) «übernommen». NEU gilt gemäss BAG: «Bei einem positiven Testresultat der engen Kontaktperson: Ihr Kind muss zu Hause bleiben und wird in Absprache mit der Kinderärztin/dem Kinder- arzt getestet. Sie erhalten von der Kinderärztin/dem Kinderarzt Informationen zum weiteren Vorgehen.» Heisst das, dass wir diese Kinder nun testen müssen? Das hiesse in der Konsequenz, dass bei einem posi- tiven Fall alle aus dem gleichen Haushalt mit Symp- tomen getestet gehören (obwohl sie sowieso in die Quarantäne/Isolation müssen)? Ja, so ist es jetzt beschrieben und gilt es aus epidemiologi- schen Gründen, auch wenn es für dieses symptomatische Kind nichts ändert. Kleiner Trost: 70–80% der getesteten El- tern sind negativ, d.h. es müssen nur jedes dritte oder vierte symptomatische Kind <12 Jahre mit symptomatischem El- ternteil dann noch getestet werden. Grippeimpfung für Kinder, die in Kinderhäusern wohnen oder viel Zeit dort verbringen: Sollten wir diese Kinder gegen die Grippe impfen und ent- sprechend die Betreuerinnen darauf aufmerksam machen, dass es für sie selbst auch Sinn macht? Die Grippeimpfung für Kinder ist in erster Linie Kindern mit Grundkrankheiten empfohlen, für welche Influenza schwer oder mit Komplikationen verläuft, sowie Kindern, die mit ei- nem Familienmitglied zusammenwohnen, welches eine sol- che Grundkrankheit hat. Im Weiteren kann die Grippeimp- fung Kindern im oben beschriebenen Setting auf Anfrage angeboten werden, die Priorität ist aber nicht so hoch wie bei den vorher genannten Kindern. Aktuell häufen sich die Telefonanfragen und Kon- sultationen mit folgender Fragestellung: Schul- kind mit Erkältung, jeweils in den Wintermonaten Tendenz zu infektinduzierten Bronchitiden, die dann trotz Inhalation lange husten, werden umge- hend von der Schule heimgeschickt, z.T. sogar ex- plizit zum Testen geschickt (!). Solche Kinder könn- ten während der Hälfte der Herbst-/Wintermonate die Schule nicht besuchen. Ihre Eltern sind extrem verunsichert, Beratung nützt oft nicht, weil ja die Schule entschieden hat! Grundsätzlich können Lehrer/innen bzw. Schulen Kinder mit Husten und/oder Fieber nach Hause schicken. Schon in den DR. MED. MATTHIAS FURTER MITGLIED REDAKTIONS- KOMMISSION, WINTERTHUR Korrespondenzadresse: matthias.furter@hin.ch Seit dem 19. Juni 2020 werden die Mitglieder der «VZK – Vereinigung Zürcher Kinder- und Jugendärzte» regelmässig per E-Mail mit der «VZK-Kurzinformation aus dem Kinderspital Zürich» zur aktuellen COVID-19-Lage versorgt. Darin werden auch allgemein «brennende» Fragen aus der Praxis beantwortet – die Antworten darauf möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Diese Newsletter können von der VZK-Webseite heruntergeladen werden: https://www.kinderaerzte-zuerich.ch/corona-newsletter. Unser unschätzbar grosser Dank für diesen sicheren Rückhalt in stürmischen Zeiten und dafür, dass wir schweizweit praxisrelevante Fragen und Antworten mit Ihnen teilen dürfen, geht an den Vorstand des VZK und das Kinderspital Zürich, namentlich an Herrn Prof. Dr. med. Christoph Berger, Leiter Abteilung Infektiologie und Spitalhygiene! Newsletter «VZK-Kurzinformation aus dem Kinderspital Zürich»

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