KINDERÄRZTE.SCHWEIZ 2/2019

K I N D E R Ä R Z T E. SCHWEIZ 7 Pädiatrische Sportmedizin, GPS, www.kindersportmedizin.org). Er stellte die sportmedizinische Versorgung in seiner Praxis vor, die einem Untersuchungsalgorithmus folgt, für den Peter Schober vor vielen Jahren ein Formblatt für die Österreichische Gesellschaft für Sportmedizin, ÖGSMP, erstellt hat. Holger Förster, der derzeitige Vertreter der Pädiater in der ÖGSM, hat dieses Formblatt adaptiert, es ist österreichweit Grundlage für die pädiatrische sportmedizinische Unter- suchung.  Der zweite Teil des Vormittages war zwei wissenschaftlichen Vorträgen gewidmet: Georg Singer, Kinderchirurg aus Graz, A, sprach über «Probiotika und Immunsystem» und Daniel Tiefengraber (Wien, A), Institut für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin, Medizinische Universität Wien, über «Die europäische Mobilität und unterschiedliche Impfempfehlungen bei Kindern und Jugendlichen».  Anschliessend berichtete Andreas Werner, Mitglied der Association Française de Pédiatrie Ambulatoire (AFPA), über die Entwicklungen und Erfahrungen nach einem Jahr Impfpflicht in Frankreich, die zusammenfassend doch eine merkliche Zunahme der mit den Grundimpfungen geimpften Kindern und eine Imageverbessung von Impfungen im Allgemeinen in Frankreich zeigt. Der Nachmittagsblock war ländervergleichendem und standespolitischem Austausch und Abgleich gewidmet. Trotz des eher trocken anmutenden Titels war es ein sehr informativer und spannender Abschnitt, dem ein reger Austausch folgte (siehe Abb. 3und Abb. 4). 02 / 2019 VERBANDSZ I ELE Abb. 1, Gruppenfoto: Vier-Ländertreffen in Wien (Parkhotel Schönbrunn) – v.l.n.r. obere Reihe: Cem Kirecci (Wien, A), Bernd Jochum (Bludenz, A), Thomas Fischbach (Solingen, D), Heidi Zinggeler Fuhrer (Chur, CH), Wilhelm Sedlak (Wien, A), Daniela Karall (Innsbruck, A), Roland Ulmer (Nürnberg, D), Christine Magendie (Huningue, F), Andreas Plate (Köln, D); v.l.n.r. kniend: Robert Weinzettel (Waidhofen, A), Tilman Käthner (Bremen, D), Andreas Werner (Avignon, F), Karin Geitmann (Hagen, D), Holger Förster (Salzburg, A), Jan Cahlik (Zürich, CH). (© Jan Cahlik)BeimAmbulatoriumhandelt es sich um eine nicht bettenführende Krankenanstalt in der Rechtsform einer GmbH, deren Errichtung einer aufwändigen Bewilligung im Rahmen einer Bedarfsprüfung bedarf. Die Anstellung von Ärzten ist unbegrenzt möglich, allerdings erfolgt die Abrechnung über einen Einzelvertrag mit den Sozialversicherungsträgern, wodurch keine dauerhafte Sicherheit gewährleistet ist. Eine Gruppenpraxis wird durch den Zusammenschluss von zwei oder mehr fachgleichen Ärzten in der Rechtsform einer Organisationsgemeinschaft (OG) gegründet. Die Gruppenpraxis ist in Rahmen des Gesamtvertrages und des Stellenplans tätig, wodurch eine große Rechtssicherheit gegeben ist. Es gibt keine Bedarfsprüfung, jedoch ist der Gesellschaftsvertrag ausgesprochen aufwendig, und die Frage der konfliktfreien Auflösung einer Gruppenpraxis ist noch nicht endgültig geklärt. Im Rahmen einer Praxisgemeinschaft nutzen mehrere Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam Räumlichkeiten, Personal oder Geräte. Es gibt keine gemeinsame Rechtsform, die Einzelordinationen bleiben als solche mit dem damit verbundenen unternehmerischen Risiko bestehen. Dauervertretung: Kollegen können regelmässig in Ordinationen den Ordinationsinhaber vertreten und damit im Rahmen ihres Berufsbildes arbeiten, ohne die Administration einer Ordination übernehmen zu müssen. Dieses Modell bietet für beide Seiten keinerlei Absicherung, es gibt keinen Kündigungsschutz. Eine Primäre Versorgungseinheit (PVE) soll den niederschwelligen Zugang der Patienten im Sinne einer ersten Anlaufstelle sicherstellen. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine erweiterte Gruppenpraxis, bei der auch andere Gesundheitsberufe im Rahmen des Kassenvertrages tätig werden können. In der derzeitigen gesetzlichen Beschlussfassung ist dieses Modell den Allgemeinmedizinern vorbehalten. Pädiater können nur optional eine Primärversorgungseinheit führen. Diesbezüglich sind die Verträge mit den Sozialversicherungsträgern abzuwarten. Abb. 2: Definition der möglichen Formen der Zusammenarbeit in Österreich.

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