02 / 2019 BERUFSPOL I T I K K I N D E R Ä R Z T E. SCHWEIZ 15 Auf der Website www.ergotherapie.ch gibt es neu eine Ärzteseite. Folgende Dokumente sind dort zu finden: ■ Indikationsliste für Ergotherapie Pädiatrie – Musterbrief an KK bei falsch verlangtem Scoreblatt – neues Verordnungsformular, gültig ab 1.3.2019 – Berichteraster des EVS zur Verlängerung von Kostengutsprachen Die Kassen überprüfen den Krankheitswert und ihre Leistungspflicht sehr genau. Sie lehnen die Kostenübernahme ab, sobald mit Schulschwierigkeiten argumentiert wird. In der Ergotherapie werden jedoch keine schulischen Inhalte gelernt. Im Zentrum steht die Verbesserung von Basisfähigkeiten wie Wahrnehmung, Koordination der Motorik wie auch Konzentration, Strukturierungsfähigkeit, Ausdauer und die Bereitschaft, sich auf unbekannte und neue Tätigkeiten einzulassen. Gerade Letzteres ist vielen Kindern wegen negativen Erfahrungen und diffusen Ängsten schlecht möglich. Bei den Kindern mit der Diagnose F 82 einigte man sich 2004 (Bestätigung 2015) in einer Konsenskonferenz für ein Verfahren mit Scoreblatt. Dies ermöglicht den Kindern Ergotherapie in 3 möglichen Blöcken zu erhalten (erst 3 Serien à 9 Behandlungen, dann 2×9 und allenfalls nochmals 1×9). Das Scoreblatt wird bei der Erstüberweisung (U1) und allenfalls später noch zweimal ausgefüllt (U2, U3). Die Werte sind subjektiv und beruhen auf der Erfahrung und dem Einschätzen des Kinderarztes. Das Verfahren mit dem Scoreblatt ist einzig und allein bei Kindern mit der Diagnose F82 (UEMF) anzuwenden. Es bestehen Leitlinien zu UEMF im deutschsprachigen Raum (www.awmf.org/leitlinien) Bei allen andern Diagnosen und auch, wenn die Diagnosestellung nicht ganz eindeutig ist, muss kein Scoreblatt ausgefüllt werden. Die Krankenkassen sollten die Ergotherapie mit insgesamt 4×9 Einheiten übernehmen (KLV Art. 6). Leider kommt es oft vor, dass Krankenkassen bei verschiedenen andern Diagnosen (ADS, Autismus, Minimale CP etc.) von Ihnen ein ausgefülltes Scoreblatt verlangen. Deshalb folgen unten Antworten bei häufigen Missverständnissen: ■ nur Kinder mit F82-ICD10 können in die Ergotherapie überwiesen werden. Richtigstellung: Bei vielen weiteren Diagnosen ist eine ergotherapeutische Behandlung ebenfalls indiziert (Indikationsliste auf Website). ■ Bei allenKindern, die in die Ergotherapie überwiesen werden, sei das Ausfüllen des Scoreblattes notwen- dig. Richtigstellung: nur bei Kindern mit F 82. ■Die KK verlangt unter Umständen Scoreblatt bei Kindern unter 4½ Jahren. Richtigstellung: Das Scoreblatt ist erst bei Kindern über 4½ anwendbar (Standardbrief auf Website). ■Die KK fragt nach den bisher erreichten Ergebnissen, bevor überhaupt eine Therapie begonnen wurde (Leider ein unspezifischer Standardbrief). Richtigstellung: Vor Beginn einer Therapie können natürlich keine Ergebnisse aufgezeigt werden. Deshalb ist eine erste Kostengutsprache von 9 Behandlungen unbedingt sinnvoll. Danach können erste Ergebnisse kommuniziert werden. ■ Eine Verordnung für Ergotherapie bei AD(H)S kann nur von einem kinderpsychiatrischen Dienst oder einer KinderpsychiaterIn ausgestellt werden. Richtigstellung: Nach KLV ist dies korrekt. Die meisten KK machen hier jedoch eine Ausnahme und akzeptieren eine Verordnung eines Kinderarztes (die Wartezeiten für die Kinderpsychiatrischen Dienste sind vielerorts sehr lang). Vorgehen des EVS bei Schwierigkeiten mit Krankenkassen Wir vom ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz (EVS) sind mit verschiedenen Leistungscentern von Krankenkassen in direktem Gespräch. Am runden Tisch konnten schon einige male die Abläufe geklärt und gute, einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Falls es bei Ihnen häufig sehr umständlich oder sogar unmöglich ist, eine Kostengutsprache für Ergotherapie bei Kindern zu erhalten, teilen Sie es uns mit. Wir sind sehr an Ihren Informationen und Erfahrungen interessiert. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf info@ergotherapie.ch. Im gemeinsamen Bestreben, unsere jungen Klienten bestmöglich zu unterstützen, hoffen wir, dass Ihnen diese Zeilen weiterhelfen und verbleiben in weiterhin guter Zusammenarbeit mit Ihnen. ■ Binden
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