01 / 2019 FORTB I LDUNG K I N D E R Ä R Z T E. SCHWEIZ 51 Dass grosse Ohren besser hören als kleine, ist nichts als eine Behauptung des Wolfs. Ob Rotkäppchen mit beiden Ohren gleich gut hörte, ist nicht überliefert. Seit 2005 hätten wir das schon kurz nach der Geburt wissen können. Hätte es Rotkäppchen etwas genützt? Das in der Schweiz vor 14 Jahren eingeführte OAEScreening bei den Neugeborenen war zweifelsfrei ein Meilenstein in der pädiatrischen Vorsorge. Eine nicht invasive, im Individualfall manchmal, in der Gesamtsicht auf jeden Fall zeitaufwendige Untersuchung, die von den Geburtskliniken gratis angeboten wurde und eine klare Antwort ergab. Zum Glück zeigen die allermeisten im Screening auffälligen Neugeborenen bei den Nachuntersuchungen ein normales Gehör. Etwa drei Viertel der auffälligen Befunde sind bei der Nachkontrolle unauffällig. «Einseitig pass» wurde bis vor Kurzem als genügend erachtet. Es ging darum, Taubheit zu erkennen und nötigenfalls frühzeitig mit einer Hörhilfe die Sprachentwicklung zu ermöglichen. Schon eine ganze Weile geistern die 2017 von der Schweizerischen Gesellschaft für Otorhinolaryngologie verabschiedeten neuen Richtlinien herum, so auch in den Kursen unseres Verbandes, und sie wurden nach und nach an zahlreichen Geburtskliniken übernommen. Die Richtlinien wurden aber in keiner der pädiatrischen Medien publiziert und offensichtlich auch nicht von den zuständigen Verbänden verabschiedet. Eine Nachfrage bei der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie blieb unbeantwortet. Demnächst sollen die neuen Richtlinien publiziert werden. Sie fordern das beidseitige Bestehen des OAEScreenings, andernfalls eine Nachkontrolle mit Otoskopie, Tympanogramm und Wiederholung des OAE-Messung erfolgen muss. «Risikofälle» sollen direkt einem spezialisierten Zentrum zugewiesen werden. Der Aufwand ist beträchtlich, aber offenbar internationaler Standard. In der Schweiz könnten so jedes Jahr zirka 70 einseitige Hörstörungen bei gesunden Kindern erfasst werden. Über die entstehenden Kosten herrscht Stillschweigen. Mit welchen Vorteilen sie die Betroffenen wann und zu welchen Therapien zugeführt werden sollen, ist noch wenig klar und wird Thema eines nächsten Artikels sein. Sicher, zwei Ohren hören besser als eines. Trotzdem haben aber unsere Ohren noch nicht alles zum Thema gehört. ■ OAE-Screening: «…damit ich dich besser hören kann» DR. MED. ROLF TEMPERLI, EHRENMITGLIED KINDERÄRZTE SCHWEIZ, BERN Korrespondenzadresse: temperli-rossini@bluewin.ch Ich melde mich an für ■ Ordentliche Mitgliedschaft: (in der Schweiz zugelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Praxistätigkeit), CHF 450.–/Jahr ■ Ausserordentliche Mitgliedschaft: (Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt Kinder- und Jugendmedizin, Ärzte/Personen, die sich für Belange der Kinder- und Jugendmedizin einsetzen), CHF 225.–/Jahr Vorname, Name Titel Facharzt Adresse PLZ/Ort Telefon Praxis Telefon Privat E-Mail Datum/Unterschrift: Schwerpunkte in meiner Praxistätigkeit: Vorschläge für Projekte im Rahmen von Kinderärzte Schweiz: Ich bin bereit, an einem Projekt mitzumachen: ■ Ja ■ Nein Bitte Talon retournieren an: Kinderärzte Schweiz, Badenerstrasse 21, 8004 Zürich Telefon 044 520 27 17, info@kinderaerzteschweiz.ch www.kinderaerzteschweiz.ch BEITRITTSERKLÄRUNG ✂
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