KINDERÄRZTE.SCHWEIZ 2/2018

02 / 2018 BERUFSPOL I T I K K I N D E R Ä R Z T E . SCHWEIZ 11 und wird sich im Rahmen der Vernehmlassung dazu äussern. Von den 38 vorgeschlagenen Massnahmen wirft das «Globalbudget» die höchsten Wellen. Kurz: Vorgegebener Finanzrahmen, Verteilung der Gelder den Leistungserbringern überlassen. Übersicht in der SAeZ 2018/1920, u. a: https:// https://saez.ch/de/artic ­ le/doi/saez.2018.06742/ Rauch und Zeichen Das Tarifmodell Tarco ist von der Ärztekammer FMH ein­ stimmig angenommen worden, ein starkes Zeichen der Ärzteschaft. Limitationen sind keine vorgesehen. Die Spartenberechnung folgt noch, erst dann kann man sich ein Bild von den möglichen Auswirkungen machen. Die Verhandlungen mit den Versicherern (MTK und Cura­ futura, nicht dabei ist Santésuisse) sind im Gang. Von Versicherern werden Limitationen und die Überprüfung zahlreicher Tarifpositionen – so des Kinderzuschlags – ge­ fordert. Bis zu einem partnerschaftlichen Tarif ist der Weg noch weit. Tarifsuisse stellt vermehrt Rückforderungen, so vor al­ lem im Bereich der Besitzstandleistungen. Beratung von Mitgliedern mfe unter tarif@hausaerzteschweiz.ch . Gerichte urteilen in Wirtschaftlichkeitsverfahren ver­ mehrt zu Gunsten der Versicherer. Wir empfehlen, die Praxiskennzahlen (zum Beispiel den Praxisspiegel des Trustcenters) regelmässig zu studieren. Rauch und Nebel Das Bundesgericht hat bestätigt, dass der erste Tarif­ eingriff rechtens war und zugleich dem Bundesrat zu­ gestanden, neben Sachgerechtigkeit und Betriebswirt­ schaftlichkeit auch politische Aspekte berücksichtigen zu dürfen. Der Handlungsspielraum des Bundesrates wird erweitert, die Rechtslage kompliziert. Angedrohte Kla­ gen gegen den zweiten Tarifeingriff sind noch keine be­ kannt. Nach wie vor gilt für den Bereich IV, MV und UVG der alte Tarif 1.08-BR. Unklar bleibt, wie lange noch. SASIS hat beschlossen, zusätzlich zur einmalig erho­ benen Einschreibegebühr für die Erlangung einer ZSR- Nummer von CHF 300.– eine jährliche Administrations­ gebühr von CHF 20.– einzufordern mit einer Rechnung über CHF 100.– alle 5 Jahre. Juristische Abklärungen sind im Gang. mfe empfiehlt, solche Rechnungen vor ­ erst zurückzuweisen. Rauch und Anerkennung Die Ärztekammer FMH hat mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz als mitspracheberechtigte Organisation offizi ­ ell anerkannt. Endlich. Die Delegiertenversammlung mfe hat beschlossen, auch weiterhin nur Fachärzte mit 5-jähriger Weiterbil­ dung als Mitglieder aufzunehmen. Es wird weiterhin nach Wegen gesucht, wie auch Praxiserfahrung in der Schweiz angerechnet werden könnte. ■ ALLERGOVIT ® – effektiv schon ab der 1. Pollensaison. 1 Bild (Erlenpolle): © Martin Oeggerli, supported by CCINA, University Basel. 1) Corrigan CJ et al. Efficacy and safety of preseasonal-specific immunotherapy with an aluminium-adsorbed six-grass pollen allergoid. Allergy 2005;60(6):801–7. 2) Eng PA et al. Twelve-year follow-up after discontinuation of preseasonal grass pollen immunotherapy in childhood. Allergy 2006;61(2):198–201. 3) Williams A et al. Additional benefit of a third year of specific grass pollen allergoid immunotherapy in patients with seasonal allergic rhinitis. Eur Ann Allergy Clin Immunol 2007;39(4):123–5. Zusammensetzung: Allergoide in Depotform aus Pollenallergenen zur spezifischen subkutanen Immuntherapie, standardisiert in Therapeutischen Einheiten (TE), an Alumi- niumhydroxid adsorbiert, mit Phenol konserviert und in physiologischer Kochsalzlösung mit Natriumhydrogencarbonat suspendiert; Wasser für Injektionszwecke. Stärke A: 1000 TE/ml, Stärke B: 10 000 TE/ml. Indikation: Kausale Behandlung allergischer (IgE-vermittelter) Krankheiten, wie allergisch bedingtem Schnupfen (Rhinitis), allergisch be- dingter Entzündung der Augenbindehaut (Konjunktivitis), allergischem Asthma bronchiale usw., die durch Einatmung von nicht vermeidbaren Allergenen ausgelöst werden. Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen einen der sonstigen Bestandteile, unzureichend behandeltes oder mittelschweres bis schweres Asthma (GINA III/IV), irrever- sible Veränderungen des Reaktionsorgans, entzündliche/fieberhafte Erkrankungen, schwere akute oder chronische Erkrankungen (auch Tumorerkrankungen), deutliche Herz- Kreislaufschwäche (bei kardiovaskulären Erkrankungen erhöhtes Risiko von Nebenwirkungen nach Adrenalingabe), Behandlung mit Betablockern (lokal, systemisch), Multiple Sklerose, Erkrankungen des Immunsystems (Autoimmunerkrankungen, immunkomplexinduzierte Immunopathien, Immundefekte, etc.), aktive Tuberkulose, schwere psychi- sche Störungen. Besondere Vorsicht ist geboten bei Behandlung mit ACE-Hemmern, unzureichender Compliance und Schwangerschaft (aus Sicherheitsgründen während der Schwangerschaft keine spezifische Immuntherapie durchführen). Es liegen keine ausreichenden Erfahrungen über die Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit vor. Adrenalin-Gegenanzeigen beachten! Bei gleichzeitiger Impfung vorgeschriebene Abstände berücksichtigen! Unerwünschte Wirkungen: Allgemeinreaktionen bis zum ana- phylaktischen Schock; dann sofort die Allergenzufuhr unterbrechen. Augenjucken und Rhinitis; Konjunktivitis/Hyperämie; Husten; Dyspnoe; Niesen; Rachenreizung; Giemen. Lokale Reaktionen: Schwellung, Erythem, Ödem, Schmerzen und Jucken an der Injektionsstelle. Hauterscheinungen: Granulom, Urtikaria, Exanthem, Pruritus. Verzögerte Lo- kalreaktionen als sichtbarer Ausdruck der Immunantwort, Müdigkeit (Reaktionsvermögen!). Nach der Injektion Patienten mindestens 30 Minuten überwachen. Nebenwirkun- gen können auch noch Stunden nach der Injektion auftreten. Körperliche Anstrengungen am Tag der Injektion vermeiden. Darreichungsform und Packungen: Suspension zur subkutanen Injektion: Zur Einleitungsbehandlung 2 Flaschen der Stärken A und B mit je 3 ml. Zur Fortsetzungsbehandlung 1 Flasche der Stärke B mit 3 ml. Abgabekategorie A. Zulassungsinhaberin: Allergopharma AG, Erlenstrasse 29, 4106 Therwil. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fachinformation unter www.swissmedicinfo.ch. Stand der Information: Oktober 2014. Allergopharma AG, Erlenstrasse 29, 4106 Therwil Telefon 061 721 88 66 · Fax 061 721 88 68 · info.ch@allergopharma.com · www.allergopharma.ch Mit zwölf Jahren Langzeiterfolg 2 und verbesserter Asthmasymptomatik. 3 Damit sie nichts bewirkt, 34500019-CH-DE 04/2018 PAP_AGK_18002_Anzeige_181x134_RZ.indd 1 12.04.18 14:21 ANZEIGE In der Druckausgabe befindet sich auf dieser Seite ein Hinweis für medizinische Fachpersonen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwNzMx