KINDERÄRZTE.SCHWEIZ 3/2017
BERUFSPOL I T I K 03 / 2017 K I N D E R Ä R Z T E . SCHWEIZ 12 W ie zu erwarten, gab es zu den Fallbeispielen von Fall 1/17 diverse Anfragen. Insbesondere wollten einige Kollegen wissen, ob diese Abrechnungsvarianten tatsächlich den Vorgaben von Kinderärzte Schweiz be- ziehungsweise SGP entsprechen. Dass dies nicht der Fall ist, wurde bereits in unserem Kommentar in Kinderärz- te Schweiz News 2/17 besprochen. Hier nun die Auflö- sung mit Kommentar zum Fall: Der Fall: Eine Kontrollkonsultation eines 2½-jährigen Buben mit Vd. a. Otitis media, bei welcher die Diagnose dann auch gestellt und er entsprechend behandelt wurde. Kommentar (von Rolf Temperli): Oft erlaubt es der Tarif, Leistungen auf verschiedene Arten abzurechnen. Massgebend ist die verwendete Zeit. Jede Leistung soll korrekt erfasst und abgerechnet werden, dies ist mittels Tarmed für die meisten unserer Leistungen problemlos möglich. Tarifakrobatik ist weder nötig noch angebracht. Zur Konsultationszeit gehören Begrüssung, Verab- schiedung, allfälliges Lesen von Berichten, auch unmit- telbar vor oder nach der Konsultation, Bewirtschaftung der Krankenakten etc. Die Leistung in Abwesenheit findet ohne den Patien- ten und nicht in direktem Zusammenhang mit der Kon- sultation statt. Wurde ein Bericht also schon tags zu- vor gelesen und in die Krankengeschichte eingearbeitet (zum Beispiel Übernahme von Diagnose und Therapie), darf eine Leistung in Abwesenheit abgerechnet werden. Wann die Verrechnung einer Leistung in Abwesenheit gerechtfertigt ist, soll mit Vernunft beurteilt werden. Wenn aus irgendeinem Grund bei dieser Kontrolle eine vollständige kleine Untersuchung durchgeführt werden muss, so darf sie auch verrechnet werden (muss aber auch dokumentiert sein). Die Abgabe und Erklärung der Medikation ist keine Instruktion im Sinne des Tarifs (00.0610), die Anwen- dung dieser Position in unserem Fallbeispiel ist nicht korrekt. Nicht angebracht ist die Verwendung des Sonder tarifs für Infektiologen. ■ Auflösung zum Blog «Die Pädiatrische Abrechnung» in KIS News 01/2017 DR. MED. RAFFAEL GUGGENHEIM, ZÜRICH, LEITER RK Korrespondenzadresse: refoelguggenheim@yahoo.com 03.07.2017 1 00.0040 + Zuschlag für Kinder unter 6 Jahren 11,67 03.07.2017 1 00.0010 Konsultation, erste 5 Min. (Grundkonsultation) 15,81 03.07.2017 1 00.0510 Spezifische Beratung durch den Facharzt für Grundversorgung, pro 5 Min. 15,81 03.07.2017 1 00.0015 + Zuschlag für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis 8,90 03.07.2017 1 4803374 AMOXI Mepha Gran 200 mg/4ml f Susp zuckerfr 100 ml 7,60 Eine mögliche Lösung ist dieser Vorschlag, welcher dem Vorschlag von Hannes W. entspricht:
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