BERUFSPOL I T I K 02 / 2017 K I N D E R Ä R Z T E. SCHWEIZ 10 In der letzten Ausgabe von Kinderärzte Schweiz haben wir ein Fallbeispiel zur Abrechnung einer Otitis MediaKontrolle vorgestellt1 und vier mögliche Abrechnungen dazu publiziert. Die Reaktionen dazu waren unterschiedlich. Einige Leser erachteten die Abrechnungen als deutlich zu hoch. «Wieso denn eine ‹Kleine Untersuchung› machen, wenn das Kind eine einfache Otitis hat?» Oder auch – «Wenn für eine Otitis-Kontrolle ein Zeitaufwand von >10 Minuten benötigt wird, dann gibt es auch genügend Gründe für einen Kinderarztmangel!» Andere monierten darüber, dass Spezialisten den Spezialarzttarif auch in der Grundversorgung anwenden würden. Wieder andere bemängelten die grosszügige Abrechnung von 00.0610 (Instruktion), was sich vor allem auf Instruktion von Inhalationen etc., aber nicht Medikamente beziehen soll! Und schliesslich gab es auch solche, die meinten, dass man eben das abrechnen soll, was man – aufgrund ärztlicher Einschätzung der Situation – auch gemacht hat! Viele haben sich auch nach unserem Blog erkundigt, leider haben aber nur wenige wirklich etwas dazu geschrieben. Ziel dieser Rubrik ist und bleibt es, reale Situationen abzubilden und die entsprechenden Abrechnungen dazu aus Sicht von verschiedenen Ärzten aufzuzeigen. Fairerweise müssen wir dazu sagen, dass im letzten Beispiel eine Abrechnung nicht gezeigt wurde. Nämlich die Abrechnung einer Kollegin, welche nur den Zeitaufwand von 15 Minuten sowie das Medikament abgerechnet hat. Diese Kurzkonsultation ist auch die häufige reale Situation und wird in vielen Fällen tatsächlich so abgerechnet. Auch führen viele Kollegen Kontrollen einer Otitis nur dann durch, wenn noch Symptome bestehen (wie ja in unserem Fall), ansonsten die Eltern bereits am Telefon von der MPA über die fehlende Notwendigkeit der Kontrolle informiert werden – dies alles natürlich ohne Kostenfolge! Der Tarmed ist ja ein Zeittarif und die Frage ist natürlich, ob «angebrochene Leistungen», wie z.B. Beratung, Instruktion oder auch nur Lesen eines Kurzberichts als begonnene 5 Minuten abgerechnet werden sollen oder dürfen. Wir haben uns auch in Spitälern erkundigt und bei anderen Kollegen, welche uns zurückmeldeten, dies grosszügig und konsequent durchzuführen. Gewisse Leistungen, wie z.B. Beratungen bei Medikamentenabgabe sind im Tarmed nicht abschliessend definiert – werden aber z.B. in der Kindernotfallstation eines grösseren Spitals immer abgerechnet! Wir denken, dass in jedem Fall die Anwendung des Tarifs so erfolgen soll, dass die Leistung des Arztes korrekt und richtig abgebildet wird. Unter «korrekt» verstehen wir, dass die vom Tarmed bezeichnete Leistung auch tatsächlich (und sinnvollerweise) durchgeführt wurde, unter «richtig», dass die Leistung massvoll – nach der ursprünglichen Meinung der Gestalter – angewendet wird. Eine Situation, in welcher man 20 Sekunden auf den Bericht geschaut, 2 Minuten über das Krankheitsbild informiert und 30 Sek. die Gabe des Medikaments (z.B. Paracetamol) besprochen hat, mit je 5 Minuten Leistung (00.0140, 00.0510, 00.0610) zusätzlich zur Konsultation abzurechnen ist sicher nicht die eigentliche Meinung des Tarifs. Andererseits dürfen wir unsere Leistungen auch nicht unterbewerten! D.h. erbrachte Leistungen sollen und müssen richtig abgerechnet werden. Denn eine Unterbewertung schadet nicht nur dem einzelnen Arzt, sondern allen Pädiatern zusammen. Der Mittelwert unserer Leistungen wird dadurch tiefer und Pädiater, welche korrekte Leistungen richtig abrechnen, werden in der Vergleichstatistik zu teuer. In diesem Sinn appelliere ich doch an alle unsere Leserinnen und Leser, zu den Fallbeispielen in den folgenden Ausgaben Stellung zu nehmen, damit wir gemeinsam korrekt und konsequent abrechnend unsere Position den Krankenkassen gegenüber stärken können. ■ Zugang zum Blog erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle, siehe: https://www.kinderaerzteschweiz.ch/FuerMitglieder/Blog-die-paediatrische-Abrechnung oder via E-Mail: blog@kinderaerzteschweiz.ch. Alle KIS Mitglieder, welche die Zugangsdaten zum Blog Pädiatrische Abrechnung angefragt haben, sind automatisch auf einer Mailingliste registriert und erhalten eine Nachricht, wenn es neue Blog-Einträge gibt. Einen Kommentar von Rolf Temperli lesen Sie im E-Paper dieser Ausgabe sowie im Blog selbst. Blog «Die pädiatrische Abrechnung» – viele Anfragen, wenig Kommentare! DR. MED. RAFFAEL GUGGENHEIM, ZÜRICH, VORSTAND KINDERÄRZTE SCHWEIZ, LEITER REDAKTIONS- KOMMISSION 1 Kinderärzte Schweiz 1/17, 12–13
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