Impulse 2. Halbjahr 2019

Bildung+Sport | 2. Halbjahr 2019 impulse | Bildung+Sport 2 Anmeldung Allgemeine Bedingungen Bildungs- und Sportangebote  Post: mit beiliegenden Anmelde­ karten  Internet: www.lu.prosenectute.ch > Online-Anmeldung  E-Mail: bildung.sport@lu.prosenectute.ch  Telefon: 041 226 11 96/95 (Bildung) oder 041 226 11 52/91 (Sport) Bitte beachten Sie, dass die Anmeldun- gen verbindlich sind. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine frühzeitige Anmeldung; auch damit früh ersichtlich ist, ob die Angebote durchgeführt werden können. Kontakte Pro Senectute Kanton Luzern Bildung+Sport Habsburgerstrasse 26, 6003 Luzern bildung.sport@lu.prosenectute.ch www.lu.prosenectute.ch Telefon Sekretariat 041 226 11 99 Bildung 041 226 11 96/95 Sport 041 226 11 52/91 Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 8.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr Impressum Versand: Beilage Zenit 2, Juni 2019, Magazin Pro Senectute Kanton Luzern Erscheint: 18.6.2019 Redaktion: Michèle Albrecht (Leitung), Nadia Bongard und Susanne Röth (Bildung), Claudia Burri und Corinne Kathriner (Sport) Layout: Media Station GmbH Bilder: Pro Senectute bzw. Vermerk Redaktionsschluss: Programm1. Halbjahr 2020, 30.9.2019 Mit freundlicher Unterstützung durch: Ferien: Es gelten spezielle allgemeine Bedingungen, die Sie bei uns anfordern können. Zugänglichkeit: Das Bildungs- und Sportangebot von Pro Senectute Kanton Luzern ist für Menschen ab 60 Jahren zugänglich. Anmeldung/Zahlung : Ihre Anmeldung (schriftlich, elektronisch oder telefonisch) ist verbindlich und verpflichtet zur Zah- lung. Sie erhalten eine Anmeldebestäti- gung und Rechnung. Abmeldungen: Eine Abmeldung ist für uns immer mit administrativem Aufwand verbunden. Deshalb werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: Bis 14 Tage vor Kursbeginn: Die Kursgeld- zahlung wird erlassen bzw. zurückerstattet, wobei in jedem Fall eine Bearbeitungs- gebühr von CHF 35.– erhoben/einbe- halten wird. Ab 13 Tage und weniger vor Kursbeginn oder bei Nichtabmelden/Nichterscheinen: Der gesamte Betrag wird zur Zahlung fäl- lig bzw. es erfolgt keine Rückerstattung. Durchführung/Annullation: Die Kurse werden nur bei genügend Anmeldungen durchgeführt. Muss ein Kurs abgesagt werden, erhalten Sie etwa 1 Woche vor dem geplanten Kursbeginn Bescheid. Bei Unterbestand kann der Kurs mit er- höhtem Kursgeld durchgeführt werden (Kleingruppenzuschlag). Versäumte Lektionen: Versäumte Lek- tionen (z.B. Ferienabwesenheiten) können nicht nachgeholt werden und berechtigen zu keinem Preisnachlass. Bei Kursabbruch durch den Teilnehmer oder die Teilneh- merin wird das Kursgeld nicht zurücker- stattet. Bei längerer Abwesenheit infolge Krankheit oder Unfall von mind. 4 Lektio- nen (bitte um sofortige Meldung) werden die verpassten Lektionen bis zu maximal 50% des Kursgeldes auf den nächsten Kurs gutgeschrieben oder rückerstattet, sofern ein Arztzeugnis vorgelegt wird. Offene Sportgruppen: Es gelten spezielle allgemeine Bedingungen. Grundsätzlich werden keine 10er-Abos zurückerstat- tet. Für Halbjahres-Abos benötigen wir bei Krankheit oder Unfall ein Arztzeugnis über mindestens 2 Monate. Liegt dieses vor, schreiben wir fix 50% des Halbjah- res-Beitrages der Person gut. Pausieren Langzeitkurse: Falls Sie in einem laufenden Kurs ein Quartal oder länger aussetzen möchten oder müssen, halten wir Ihnen gegen Bezahlung von 50% des Kursgeldes gerne den Platz frei. Schnuppermöglichkeit: Wenn Sie in einen laufenden Bewegungs- oder Sprach- kurs einsteigen und nach der ersten Kurs- lektion nicht weiterfahren möchten, fallen für Sie keine Kosten an. Jede Schnupperlektion muss vorgängig beim Kurssekretariat angemeldet werden. Lehrmittel/Kursmaterial: Die Kosten für Lehrmittel und Material sind nicht im Kursgeld inbegriffen. Kurskostenermässigung: Ist es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich, einen Kurs zu besuchen, wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungs- stellen (Luzern, Emmen, Willisau). Mit Ihnen zusammen wird diskret nach einer Lösung gesucht. Versicherung: Bei allen unseren An- geboten schliessen wir jegliche Haftung bei Unfällen, Schäden oder Verlusten aus. Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Krankenkassenvergütung: Die An- gebote von Pro Senectute werden von qualifizierten Fachpersonen geleitet, die sich regelmässig weiterbilden. Teilweise beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, da die Bedin- gungen der verschiedenen Krankenkas- sen für die Kostenbeteiligung laufend ändern. Kursauswertung: Zur Qualitätskontrolle werden mittels Fragebogen Kursauswer- tungen durchgeführt. Danke für Ihre Mit- hilfe. Fortsetzungskurse: Auf Wunsch der Teilnehmenden können nach Absprache Fortsetzungskurse durchgeführt werden.

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