Zenit Nr. 3, September 2020

«Ich wohne allein in einer kleinen Alterswohnung und möchte aufgrund meines Alters (88) bei einer möglichen Corona-Infektion nicht intensivmedizinisch behandelt werden. Ich möchte aber auch nicht allein zu Hause ster- ben. Ich habe den Docupass von Pro Senectute ausge- füllt. Genügt dieses Dokument, oder muss ich für einen Notfall zusätzliche Behandlungswünsche festhalten?» Wir empfehlen Ihnen, ein Zusatzblatt zu Ihrer Patientenver- fügung zu erstellen. In der aktuellen Lage macht das durch- aus Sinn, denn die Gefahr, sich mit dem neuen Coronavirus zu infizieren, ist gegeben. Da es sich jedoch um eine Aus- nahmesituation handelt, die vorbeigehen wird, muss man nicht die gesamte Patientenverfügung anpassen. Beim Erstellen Ihrer Docupass-Patientenverfügung haben Sie bereits festgehalten, wie Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit zu medizinischen Behandlungsfragen stehen. In einer Krisensituation wie der aktuellen Pande- mie ist es vor allem wichtig, dass Sie sich darüber Gedan- ken machen und Ihrer Familie Ihre Wünsche mitteilen. Auch wenn man bei einer Covid-19-Erkrankung in den meisten Fällen seine Wünsche immer noch mitteilen kann, ist es empfehlenswert, dass Sie Ihren Willen auf dem erwähnten Zusatzblatt festhalten – in Ihrem Fall, dass Sie zugunsten einer umfassenden palliativen Betreuung auf eine intensivmedizinische Behandlung und damit auf eine künstliche Beatmung verzichten. Dieses Zusatzblatt kann folgendermassen betitelt wer- den: «Beiblatt zur Patientenverfügung: Anordnungen bei Covid-19». Damit es die formellen Voraussetzungen gemäss Art. 371 ZGB erfüllt, muss es datiert und unter- schrieben sein. Sie können es gemeinsam mit der bereits bestehenden Patientenverfügung aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie dem Hausarzt und Ihren Angehörigen und vertretungsberechtigten Personen eine Kopie dieses Bei- blattes aushändigen und den Inhalt mit ihnen besprechen. Wenn Sie sich gegen eine intensivmedizinische Behandlung aussprechen, bedeutet das nicht, dass Sie bei Atemnot und anderen Beschwerden nicht behandelt wer- den oder zu Hause alleine sterben müssten. Eine palliativ- Pro Senectute Kanton Luzern 3 | 20 33 medizinische Betreuung ist grundsätzlich auch in den eigenen vier Wänden möglich, sofern der Hausarzt oder die Hausärztin, Palliativpflegende und Angehörige diesen Wunsch mittragen. Wenn eine genügende Beschwerde- linderung zu Hause nicht gewährleistet oder die Betreu- ung den Angehörigen nicht zugemutet werden kann, macht es Sinn, eine Hospitalisierung oder eine Pflege- heimunterbringung für die palliative Umsorgung zu bevorzugen. Suchen Sie das Gespräch mit vertrauten Personen und Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Zu- dem stehen Ihnen die Beratungsstellen von Pro Senectute für eine Beratung zur Verfügung. Quelle: Zeitlupe 5/20 Viele Menschen sind unsicher, ob sie ihre Patientenverfügung für den Fall einer Covid-19-Erkrankung anpassen müssen. Annina Spirig*, Fachverantwortliche Docupass von Pro Senectute Schweiz, gibt Auskunft. PATIENTENVERFÜGUNG Foto: Valentina Verdesca *Annina Spirig ist Fachver- antwortliche Docupass bei Pro Senectute Schweiz. Telefon 044 283 89 89, Mail info@prosenectute.ch , Internet prosenectute.ch Patientenverfügung in Coronazeiten Informationen: Wissenswertes zu Covid-19, den Be- handlungswegen und zu den Behandlungswünschen bei einem schweren Krankheitsverlauf gibt es unter prosenectute.ch/de/ratgeber/vorsorge/patientenverfue- gung unter dem Titel – «Informationsblatt zum neuen Coronavirus». Docupass: Bestellen Sie den Docupass (CHF 19.–) bequem von zu Hause aus unter www.lu.prosenectute.ch. Sie können ihn auch bei der Geschäftsstelle oder in einer unserer drei Beratungsstellen beziehen. Mehr Infos zum Docupass: Donnerstag, 22. Oktober bei Pro Senectute INFO (siehe Inserat Seite 38).

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